Unterlassungserklärungen zu Rabattaktion

eBuch mahnt Sparkassen ab

19. November 2015
von Börsenblatt
Die Buchhändlergenossenschaft eBuch hat drei Sparkassen und den Deutschen Sparkassen- und Giroverband für eine Rabattaktion auf Bücher abgemahnt und eine Unterlassungserklärung erstritten. Die Sparkassen hatten in Augen der eBuch einen Gutschein für buecher.de irreführend beworben.

Im Sommer dieses Jahres hatten zahlreiche Sparkassen auf ihren Websites mit Aktionsgutscheinen geworben, die „Leseratten bis zu 30 Euro" beim Bücherkauf auf buecher.de einbringen sollten. Kunden, die einen Tolino Vision 2 im Aktionszeitraum eingekauft haben, versprachen die Sparkassen dabei weitere Preisnachlässe. Erst im Kleingedruckten hatten die Sparkassen darauf verwiesen, dass der Nachlass nicht für preisgebundene Bücher gelte.

Der Gutschein konnte laut eBuch zwar nicht auf preisgebundene Bücher eingelöst werden, allerdings störten sich die Genossen daran, dass der Hinweis erst ganz am Ende des Prospekts stand und nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, dass schätzungsweise 95 Prozent des gesamten Buchangebots von buecher.de von der Aktion ausgeschlossen waren, da diese der Preisbindung unterliegen. „Die Mehrheit der Verbraucher kennt die Buchpreisbindung nicht, womit bereits der Hinweis ‚ausgenommen preisgebundene Bücher' einen gravierenden Fall von Irreführung der Verbraucher darstellt", argumentierte eBuch-Anwalt Peter Ehrlinger.

Die eBuch erwirkte eine Unterlassungserklärung von der Berliner Sparkasse, der Sparkasse Dortmund, der Kreissparkasse Hildburghausen und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband, die sich verpflichteten, künftig nicht mehr auf diese Weise zu werben. Wermutstropfen für die eBuch: Gestoppt werden konnte die Aktion an sich nicht, da die Unterlassungserklärungen erst nach Ende der Aktion greift.

Die eBuch geht aber davon aus, bei den Sparkassen für mehr Fingerspitzengefühl in Preisbindungsfragen gesorgt zu haben. „Sollte eine Sparkasse weiterhin diese Aktion aufrechterhalten, würden wir auch diese abmahnen", erläutert eBuch-Vorstand Michael Pohl. Im Wiederholungsfall würde gar eine teure "Vertragsstrafe" drohen.