Verwertungsgesellschaften und Hersteller einigen sich auf Geräte-Abgabe

Digitale Kopien gegen Aufpreis

27. Januar 2014
von Börsenblatt
Drei Jahre haben sie verhandelt, jetzt steht der Kompromiss: Verwertungsgesellschaften und Herstellerverbände einigten sich auf eine PC-Abgabe. Die neuen Tarife gelten rückwirkend ab 2011.
Am Tisch saßen die Vertreter der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und der in den Verbänden BCH und BITKOM zusammengeschlossenen Hersteller und Importeure. Die neuen Gesamtverträge sollen die Gebühren für digitale Vervielfältigungen regeln - zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, wie es heißt. Zahlen müssen künftig aber auch Wirtschaftsunternehmen.  

Die Gebührenstaffel für den Zeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016
  • Verbraucher-PCs: 10,55 Euro (plus Umsatzsteuer)
  • Business-PCs: 3,20 Euro (plus Umsatzsteuer)
  • PCs mit einer Bildschirmdiagonale von bis zu 12,4 Zoll: 8,50 Euro (plus Umsatzsteuer)
  • Workstations ab dem 1. Januar 2014: 3,20 Euro (plus Umsatzsteuer)

Für Importeure und Hersteller von PCs, die den Gesamtverträgen nicht beitreten, wollen die Verwertungsgesellschaften eigene Tarife veröffentlichen. „Da diesen Unternehmen der Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent nicht gewährt werden kann, werden die Tarife entsprechend höher sein als die gesamtvertraglich vereinbarten Vergütungssätze“.

Die nächsten Fragen?

Das Thema wird, trotz allem Fortschritt in der Sache, also noch nicht zu den Akten gelegt. Auch der Gesetzgeber sei gefordert, meinen die Vertreter der Verwertungsgesellschaften, Harald Heker (ZPÜ; Gema, Foto), Robert Staats (VG Wort) und Urban Pappi (VG Bild-Kunst). Ihre Position:

"Der Vertrag beruht auf der Bereitschaft der Vertragsparteien, sich für die Sicht der jeweils anderen Partei zu öffnen. Dies hat die Parteien zusammengeführt und zeigt, dass bei gutem Willen aller das Vergütungssystem für private Vervielfältigungen in Deutschland funktioniert. Wir appellieren jedoch an den Gesetzgeber, durch Einführung einer Hinterlegungspflicht die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass auch während langer Verhandlungen der Geldfluss an die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten gewährleistet bleibt."

Details zur Geräte-Abgabe und dem neuen Gesamtvertrag direkt bei der ZPÜ, hier (PDF).