Abmahnungen

Abmahnungen wegen „Texas hold´em“

7. April 2011
von Börsenblatt
Nach Angaben der Rechtsabteilung des Börsenvereins kursieren derzeit Abmahnungen eines Jörg Kindling, der behauptet, einen Martin Joachim Wolff zu vertreten. Abgemahnt werden Buchhändler, die Bücher im Angebot haben, die den Titelbestandteil „Texas hold´em“ haben.

Laut Rechtsabteilung behauptet Jörg Kindling, die Bezeichnung „Texas hold´em“ sei eine zugunsten von Wolff eingetragene Marke, die auf den Büchern ohne erforderliche Lizenz genutzt werde. Das Schreiben erweckt zudem den Eindruck, Jörg Kindling werde anwaltlich tätig.

Die Rechtsabteilung hält diese Abmahnungen für unberechtigt und für möglicherweise rechtsmißbräuchlich und sogar strafbar. Sollten Sie als Buchhändler oder Verlag eine entsprechende Abmahnung erhalten, setzen Sie sich bitte mit der Rechtsabteilung in Verbindung: rechtsabteilung@boev.de oder 069/1306-314.