Agur12-Empfehlungen für ein neues Urheberrecht in der Schweiz

Arbeitsgruppe will Provider in die Pflicht nehmen

10. Dezember 2013
von Börsenblatt
Gut ein Jahr haben sie diskutiert und gestritten, nun legen die Mitglieder der Schweizer Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (Agur12) ihren Abschlussbericht vor. Darin empfehlen sie mehr Aufklärung, eine Stärkung legaler Angebote – und raten, Internetprovider bei der Aussperrung illegaler Angebote künftig aktiv einzubinden. Ob sie damit bei der Justizministerin Gehör finden, ist jedoch ungewiss.  
Die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 einberufene Arbeitsgruppe hat ein Paket geschnürt, das unterschiedliche Interessen bündelt – die von Urhebern und Kulturschaffenden genauso wie die der Industrie, Produzenten und Verbrauchern. Wie sie jetzt mit den Empfehlungen umgeht: Dazu hat sie sich bislang nicht geäußert.
 

Auch Dani Landolf, Geschäftsführer des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbands (SBVV), saß bei den Treffen mit am Tisch. Er berichtet, dass „die Meinungen extrem weit auseinander“ gingen, ist aber dennoch mit dem Ergebnis zufrieden und wäre nach eigener Aussage auch dann nicht enttäuscht, wenn die Agur12-Vorschläge nun im Justizministerium einstauben würden. „Diese Arbeitsgruppe überhaupt einzurichten, war schon ein Fortschritt“, so Landolf. Weil jetzt keiner mehr auf die Idee käme, das Thema kleinzureden. „Ich denke, jetzt hat jeder verstanden, dass es tatsächlich ein Problem gibt.“    

Der Konsens konzentriert sich, wie Landolf bestätigt, auf fünf Punkte, vor allem darauf, wie die Schweiz der Piraterie – Landolf spricht lieber vom „erwerbsmäßigen Handel mit nicht-lizenzierten Inhalten“ – Herr werden kann. Worin Konsens besteht:

  • Downloads vom Internet sollten zulässig, unbewilligte Uploads dagegen jedoch verboten bleiben.
  • Ein besonderes Augenmerk richtete die Arbeitsgruppe auf kommerziell betriebene Piratenwebseiten; sie würden in unfairer Weise mit legalen Angeboten konkurrieren, heißt es  – sich dabei jedoch „durch geschickte Standortwahl oder technische Verschleierungen dem Zugriff“ entziehen. Dem würden die Mitglieder der Agur12 gern einen Riegel vorschieben; in schwerwiegenden Fällen sollen die Schweizer Internet-Provider - auf behördliche Anweisung hin – deshalb aktiv werden müssen. Sprich: den Zugang zu Webportalen über IP- und DNS-Blocking sperren; die Provider haben für den Fall der Fälle bereits Widerstand angekündigt.
  • Wer warum geblockt wird, soll öffentlich gemacht werden.
  • Geht es um illegale Inhalte in Peer-to-Peer-Netzen rät die Arbeitsgruppe zu Warnhinweisen; sind Filehoster betroffen, empfiehlt sie die Unternehmen aufgrund neuer, gesetzlich fixierter Regeln enger an die Leine zu nehmen – so wie das in Deutschland bereits möglich ist (siehe Archiv: Filehoster haften).    
  • Die Gruppe schlägt zudem vor, Konsumenten besser zu informieren – etwa im Kontext einer Kampagne nach dem Vorbild von StopPiracy; legale Angebote so auszubauen, dass sie an Attraktivität gewinnen und den Verwertungsgesellschaften mehr Gewicht zu verleihen.  


Mehr Informationen zum Thema, inklusive Agur12-Abschlussbericht,
finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) - unter www.ige.ch/urheberrecht/agur12.html