Amazon zahlt 10.000 Euro für Preisbindungsverstoß

Verwendungszweck: "Unterstützung des stationären Buchhandels"

23. April 2014
von Börsenblatt
Amazon überweist 10.000 Euro an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels. „Freiwillig war diese Zahlung allerdings nicht, der Anlass war ein wiederholter Preisbindungsverstoß, den die eBuch angemahnt hatte“, informiert die Buchhändlergenossenschaft.
Statt zu klagen, hatte die eBuch Amazon aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie eine Zahlung in Höhe von 10.000 Euro an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels mit dem Verwendungszweck "Unterstützung des stationären Buchhandels" zu leisten.

Unterlassungserklärungen auch gegen Penny und Gries DecoDie eBuch meldet zudem zwei weitere erfolgreiche Verfahren im Sinne der Preisbindung: Penny Markt hatte nach Angaben der eBuch neue, preisgebundene Bücher in der Rubrik „Schnäppchenmarkt" mit „Aktions-Preisen" beworben.

In einer südwestdeutschen Filiale der Gries Deco Company (Depot) wurden preisgebundene Bücher mit 50 Prozent Rabatt angeboten. In beiden Fällen waren Mitglieder der eBuch aufmerksam geworden. „Penny und Gries Deco haben sich ohne Bemühen der Gerichte jeweils umfassend zur Unterlassung verpflichtet", so eBuch-Anwalt Peter Ehrlinger aus Berlin. Beiden Unternehmen drohen im Wiederholungsfall empfindliche Vertragsstrafen.