Unterlassungserklärungen auch gegen Penny und Gries DecoDie eBuch meldet zudem zwei weitere erfolgreiche Verfahren im Sinne der Preisbindung: Penny Markt hatte nach Angaben der eBuch neue, preisgebundene Bücher in der Rubrik „Schnäppchenmarkt" mit „Aktions-Preisen" beworben.
In einer südwestdeutschen Filiale der Gries Deco Company (Depot) wurden preisgebundene Bücher mit 50 Prozent Rabatt angeboten. In beiden Fällen waren Mitglieder der eBuch aufmerksam geworden. „Penny und Gries Deco haben sich ohne Bemühen der Gerichte jeweils umfassend zur Unterlassung verpflichtet", so eBuch-Anwalt Peter Ehrlinger aus Berlin. Beiden Unternehmen drohen im Wiederholungsfall empfindliche Vertragsstrafen.