Antiquariat

Zur Novelle der Verpackungsverordnung – Ratschläge des ZVAB

3. Dezember 2008
von Börsenblatt
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, ist aktuell ein echtes Kopfschmerzthema für den Antiquariats- und Gebrauchtbuchhandel (und natürlich darüber hinaus). Das ZVAB informiert seine Anbieter.
Die Hauptaussage eines boersenblatt.net vorliegenden Rundschreibens an die ZVAB-Anbieter ist eindeutig: an einer Lizenzierung aller beim Warenversand verwendeten Kartons, Luftpolterfolien, Klebebänder etc. führt ab dem 1. Januar 2009 kein Weg vorbei. Wer das nicht beachtet, dem drohen Bußgelder und Abmahnungen wegen wettbewerbswidrigen Handelns. Vorlizenziertes Verpackungsmaterial kann das ZVAB nicht anbieten, da die Lizenzierungspflicht bei Verkaufsverpackungen nicht auf den Lieferanten oder Hersteller übertragen werden darf (anders als bei Serviceverpackungen). Empfohlen wird der Abschluss eines Freistellungsvertrags mit einem Entsorgungsunternehmen. Das ZVAB weist ausdrücklich darauf hin, dass es mehrere Entsorger gibt, die hierfür in Frage kommen. Genannt wird namentlich die Mainzer Landbell AG für Rückhol-Systeme, "die sich auf Händler mit kleineren Verpackungsmengen spezialisiert hat und die auch ebay-Partner ist" (Zitat aus dem von Thorsten Wufka unterzeichneten ZVAB-Rundschreiben). Die FAQ zur Verpackungsverordnung, die das ZVAB zusammengestellt hat, zählen zu den aktuellsten und verständlichsten Leitfäden, die uns zu dem Thema bekannt sind; die Redaktion Antiquariat weist jedoch darauf hin, dass wir mit diesem Hinweis keine rechtlichen oder sonstigen Empfehlung abgeben, sondern in erster Linie auf ein relevantes Thema aufmerksam machen wollen, das zurzeit auch in verschiedenen Internet-Foren diskutiert wird. Links zu den ZVAB-FAQ, einer DIHK-Infoseite und der Website des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (suche hier nach "Verpackungsverordnung"):