Barlach vs. Suhrkamp

Suhrkamp zu Gewinnausschüttung in Höhe von 2,2 Millionen Euro verurteilt

20. März 2013
von Börsenblatt
Die 13. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat heute in einem der zahlreichen Verfahren zwischen Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach und dem Suhrkamp Verlag eine Entscheidung getroffen: Der Verlag wird dazu verurteilt, Barlachs Medienholding Winterthur einen Betrag aus dem nichtoperativen Gewinn des Bilanzjahres 2010 in Höhe von 2,184 Millionen Euro (zuzüglich Zinsen in Höhe von schätzungsweise 60.000 Euro) zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hans Barlach hatte den Suhrkamp Verlag auf die Zahlung von 2,2 Millionen Euro aus dem Bilanzgewinn für das Jahr 2010 verklagt. Die Summe ist auf einem Darlehenskonto des Suhrkamp Verlags ausgewiesen.

Hintergrund, so Gerichts-Pressesprecher Arne Hasse, sei eine Vereinbarung der beiden Gesellschafterinnen des Suhrkamp Verlags, wonach aus dem Erlös des Verkaufs des Suhrkamp-Archivs sowie Erträgen im Zusammenhang mit dem Verlagsumzug nach Berlin eine Ausschüttung erfolgen sollte. Richter Thomas Kehren hält in der Urteilsbegründung fest: "Es ist in Erinnerung zu rufen, dass die Klägerin und die Streithelferin (die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung) in der Gesellschaftsvereinbarung klipp und klar gemeinsam festgehalten haben: 'Ziel der Klägerin ist, von den Suhrkamp-Kommanditgesellschaften möglichst hohe Ausschüttungen zu erhalten'." 

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig: Der Suhrkamp Verlag kann binnen eines Monats beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegen. Eine vorläufige Vollstreckung der Klagesumme durch Barlach gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (die sich allerdings auf 110 Prozent der Klagesumme beliefe) wäre möglich. Ein sogenanntes Thesaurierungsinteresse des Verlags (Überführung des Gewinns in Verlagsvermögen) hat die Kammer abgelehnt, da die Gesellschaft verpflichtet gewesen sei, notfalls ein Darlehen aufzunehmen.

Sollte Suhrkamp gegen das Urteil Berufung einlegen, würden bis zur Verhandlung und Entscheidung vermutlich mehrere Monate vergehen. Im Falle einer Bestätigung des Urteils durch die nächsthöhere Instanz wäre der Suhrkamp Verlag verpflichtet, den Ausschüttungsbetrag zu zahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt könnte aber auch schon eine Entscheidung im Prozess um den gegenseitigen Ausschluss der Gesellschafter gefallen sein, den die 3. Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt betreut. Diese Entscheidung soll am 25. September 2013 verkündet werden.

Der Suhrkamp Verlag nahm zu der Entscheidung vorläufig noch nicht Stellung. Pressesprecherin Tanja Postpischil erklärte: "Da uns die Urteilsbegründung bislang noch nicht vorliegt, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme unsererseits."

Eine Chronik der Dauerauseinandersetzung zwischen Hans Barlachs Medienholding und Suhrkamp bzw. der Unseld Familienstiftung finden Sie hier.