Bewerbungsfrist startet am 24. März

Deutscher Buchhandlungspreis geht in die zweite Runde

22. März 2016
von Börsenblatt
Vom 24. bis zum 31. Mai können sich unabhängige und inhabergeführte Buchhandlungen für den Deutschen Buchhandlungspreis 2016 bewerben. Zugelassen sind diesmal auch Buchhandlungen mit einem Umsatz von über einer Million Euro. 

Mit dem Deutschen Buchhandlungspreis würdigt die Kulturstaatsministerin Monika Grütters inhabergeführte Buchhandlungen, die sich durch ein breitgefächertes literarisches Sortiment kleinerer und unabhängiger Verlage oder innovative Geschäftsmodelle auszeichnen und die sich um ein regelmäßiges kulturelles Veranstaltungsprogramm sowie besondere Lese- und Literaturförderung für Kinder und Jugendliche verdient machen.

Die Auszeichnung wird wie im Vorjahr in drei Kategorien an bis zu 108 Buchhandlungen verliehen, deren Umsatz in den letzten drei Jahren unter eine Million Euro lag. Die Gewinner können sich über Gütesiegel verbunden mit Prämien in Höhe von jeweils 25.000 Euro, 15.000 Euro und 7.000 Euro freuen.

Erstmals werden in diesem Jahr auch inhabergeführte Buchhandlungen, deren durchschnittlicher Umsatz in den letzten drei Jahren über eine Million Euro lag, mit einem undotierten Gütesiegel ausgezeichnet.

Monika Grütters: „Das Angebot an gedruckten und elektronischen Büchern ist überwältigend. Mehr denn je braucht es daher belesene Buchhändlerinnen und Buchhändler, die Orientierung geben können. In ihren Buchhandlungen schaffen sie literarische Räume der Ruhe, bringen Autoren und Leser ins Gespräch und machen Jung und Alt Lust aufs Lesen. Darüber hinaus gehören sie zu den Garanten der Vielfalt unserer Verlagslandschaft. Es sind vor allem die kleinen inhabergeführten Buchhandlungen vor Ort, die uns Werke abseits der Bestsellerlisten nahe bringen. Für den Erhalt des Kulturgutes Buch sind inhabergeführte Buchhandlungen als geistige Tankstellen unserer Nation unverzichtbar. Im vergangenen Jahr habe ich deshalb erstmals 108 Buchhandlungen mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet."

Unabhängige und inhabergeführte Buchhandlungen können sich in der Zeit vom 24. März bis zum 31. Mai 2016 über ein elektronisches Portal auf der Website www.deutscher-buchhandlungspreis.de bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Deutschen Buchhandlungspreis 2016 bewerben. Auch Buchhandlungen, die bereits mit dem Deutschen Buchhandlungspreis 2015 ausgezeichnet wurden, können mit gleichen Chancen wieder an der Ausschreibung teilnehmen.

Die Preisverleihung soll im Herbst dieses Jahres stattfinden. Die Preisträger werden Kulturstaatsministerin Grütters von einer unabhängigen Jury vorgeschlagen. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter aus dem Verlagswesen, der Medien, der Kurt Wolff Stiftung, des Börsenvereins sowie Schriftsteller und unabhängige Literaturexperten an. Partner des von der BKM vergebenen Deutschen Buchhandlungspreises sind die Kurt Wolff Stiftung und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

Weitere Informationen: www.deutscher-buchhandlungspreis.de