BGB-Kommentar wechselt Online-Partner

Staudinger Online ab 2015 bei juris

12. Mai 2014
von Börsenblatt
Der juristische Fachverlag Sellier/de Gruyter lizenziert Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch ab 2015 online exklusiv an juris. Noch bis Ende 2014 wird der Staudinger zur Onlinenutzung durch den Verlag C.H. Beck vertrieben, teilt de Gruyter mit.

Der Staudinger gilt als umfangreichster Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er erscheint seit 1898. Seit 1993 werde er kontinuierlich neu bearbeitet, was dem Großkommentar einen aktuellen Stand sichere. Seit 2011 wurde der Staudinger zur Onlinenutzung durch den Verlag C.H. Beck vertrieben.

"Wir haben den Staudinger in den vergangenen Jahren kontinuierlich aus der gedruckten in die digitale Welt geführt", so Felix Hey, Geschäftsführer von Sellier/De Gruyter (Hey ist zudem Geschäftsführer des Verlags Dr. Otto Schmidt, zu dem Sellier gehört). Als autoritative Quelle für Rechtsprechung und Wissenschaft sei er unverzichtbar. "Wir freuen uns", so Hey, "künftig mit juris die Vorteile des digitalen Mediums für Übersichtlichkeit und Aktualität nutzen zu können."

Der Verlag Sellier / de Gruyter wird zu gleichen Teilen vom Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, und de Gruyter, Berlin, gehalten.