Bibliotheken fordern von Recht auf E-Reading

Streit um die Onleihe

22. April 2014
von Holger Heimann
In Berlin forderte heute der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) ein Reform des Urheberrechts und eine Standardlizenz für den Erwerb von E-Books durch Bibliotheken. Kritik an den Plänen kommt vom Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und dem Verband der Schriftsteller.

Früher war die Welt übersichtlicher. Das gilt für alle Bereiche des Lebens, es betrifft auch die Welt der Bücher und des Lesens. Die Digitalisierung hat vermeintlich festgefügte Strukturen durcheinandergewirbelt – neue Buchformate haben neue Nutzungsmöglichkeiten entstehen lassen – und seitdem sind die Akteure des Gewerbes auf der Suche nach veränderten, passenden Regeln und Geschäftsmodellen.

Onleihe: Die Bibliotheken klagen über die Zurückhaltung der Verlage
Die deutschen Bibliotheken zum Beispiel sehen sich mit einer immens gestiegenen Nachfrage nach E-Books konfrontiert: Von derzeit zehn Millionen Bibliotheksnutzern hierzulande wollen 500.000 auch E-Books ausleihen. Und die Zahl steigt, allein im vergangenen Jahr um 50 Prozent. Doch das Angebot hält bei weitem nicht Schritt mit der Nachfrage. Denn anders als bei gedruckten Büchern können die Bibliotheken längst nicht jedes gewünschte E-Book nach eigenem Gutdünken in ihren Bestand aufnehmen. Von den Titeln etwa, die gegenwärtig auf der Bestsellerliste rangieren, sind es weniger als die Hälfte, obschon sämtliche Bücher im Handel digital verfügbar sind. Grund hierfür ist die Zurückhaltung einiger Verlage. Sämtliche zur Holtzbrinck-Gruppe gehörenden Häuser, also etwa Rowohlt und Fischer, sind derzeit nicht bereit, so die Klage der Bibliotheken, Lizenzen für aktuelle Bestseller an die Büchereien zu veräußern.

Verständlicherweise wollen die Bibliothekare Abhilfe schaffen und haben symbolträchtig rund um den Welttag des Buches zur Pressekonferenz nach Berlin geladen. „Es gibt keinen Rechtsanspruch, jedes E-Book im Bestand zu haben. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel“, monieren sie und fordern: „Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken beziehungsweise Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten.“ Übersetzt heißt das: Für die Ausleihe von E-Books sollen dieselben Regeln gelten wie für gedruckte Bücher. Jedes existierende E-Book müsse mithin für jede Bibliothek erwerbbar sein.

Das klingt plausibel, doch so einfach ist es nicht im Zeitalter des Digitalen. Und also wird seit Längerem über die Ausgestaltung der E-Book-Ausleihe debattiert. Denn zum einen haben sich im äußerst dynamischen und experimentierfreudigen E-Book-Markt bereits verschiedene Dienste und Angebote etabliert, die, wie zum Beispiel Skoobe, mit der Ausleihe von E-Books Geld verdienen. Hinzu kommt, dass der Börsenverein „ein uneingeschränktes Nutzungsrecht bei E-Books mit grenzenloser Kopierbarkeit“ ablehnt. Und genau dieses, so fürchtet man in Frankfurt, haben sich die Bibliotheken zum Ziel gesetzt.

In Berlin jedoch wurde eben dies von den nationalen wie internationalen Bibliotheksvertretern entschieden  dementiert: „Für die Ausleihe von E-Books gelten die gleichen Regeln wie für die von physischen Büchern“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Frank Simon-Ritz. Dies bedeute, dass nur so viele Kopien eines E-Books ausgeliehen werden könnten, wie vom entsprechenden Verlag lizenziert worden seien. „Es ist völlig irrig anzunehmen, dass wir mit einer Lizenz ganz Bremen oder gar die ganze Republik versorgen“, erklärte Simon-Ritz.

Womöglich sind also Bibliothekare, Verleger und Buchhändler gar nicht so weit voneinander entfernt. Die Entwicklung des Buchwesens sei eine Geschichte enger und symbiotischer Zusammenarbeit der drei Berufsgruppen, bekräftigt jedenfalls der Börsenverein: „Jedem dieser Partner ist bewusst, dass sie ihre gemeinsame Mission, umfassend Zugang zu Büchern und die durch sie transportierten Ideen, Informationen und Schöpfungen von Urhebern zu schaffen, nicht ohne die Beiträge der beiden anderen erfüllen können. Das gilt auch im digitalen Zeitalter.“ Ziel müsse es sein, „zu angemessenen Bedingungen Lizenzverträge über die Nutzung von E-Book- oder Audiobook-Dateien abzuschließen“.

Klaus-Peter Böttger, Präsident des Europäischen Bibliotheksverbands EBLIDA, würde am liebsten eine einzige Standardlizenz etablieren, die mithin für alle Verlage und Bibliotheken Gültigkeit hätte. Zu den Eckpunkten einer solchen Lizenz sollen Preisbindung und ermäßigter Mehrwertsteuersatz gehören. Zu debattieren wäre, Böttger zufolge, sodann über Fragen wie „Langzeitverfügbarkeit und Fernleihe“. Der EBLIDA-Präsident machte deutlich, dass er eine zeitliche Begrenzung der Lizenz für ebenso sinnvoll hält wie die Festlegung einer Obergrenze der Nutzeranzahl: „Ich nenne jetzt mal einen Richtwert: Wenn ein E-Book 70-mal ausgeliehen wurde, dann muss die Lizenz erneuert werden, nach 70-mal ist auch ein Buch zerfleddert.“

Streit um die Onleihe: Lösung in Sicht?
Das könnte eine Grundlage sein, auf der Gespräche zwischen Bibliotheksverband und Börsenverein zu einer Einigung führen. Doch ist es derzeit Verlagen wie Bibliotheken kartellrechtlich verwehrt über branchenweite Lizenzierungsmöglichkeiten für die E-Book-Nutzung durch öffentliche Büchereien zu verhandeln. Der Börsenverein hat daher den Gesetzgeber darum ersucht,  solche Gespräche vom gesetzlichen Kartellverbot freizustellen. Die Bibliothekare schlossen sich bei ihrem Auftritt in Berlin diesem Vorstoß jedoch nur sehr halbherzig an. Sie favorisieren eine Reform des Urheberrechts. Eine solche wiederum wird vom Börsenverein als unnötig abgelehnt, wie boersenblatt.net berichtete.

Bis auf weiteres werden die Bibliothekare ihre Kunden also wohl auf die gedruckten Bücher verweisen müssen. Für die gelten nach wie vor keinerlei Einschränkungen.

Verband der Schriftsteller: Geharnischte Kritik an Bibliothekskampagne
In einer heutigen Pressemitteilung kritisiert der Verband deutscher Schriftsteller (VS) die Kampagne des europäischen Bibliotheksverbands EBLIDA "The right to e-read" scharf. "Irreführend, enttäuschend und wenig zielführend ist die Behauptung durch das geltende Urheberrecht würde der Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgern Bildung und Information zu einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, unterlaufen." Besonders die Beförderung einer "Gratismentalität" durch die Onleihe bereitet dem Schriftstellerverband Sorgen. "Auch in der digitalen Literaturwelt dürfen Neuregelungen keinesfalls zu Lasten der Worturheber gehen", fordert der Verband.