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Übersetzer und ihre Honorare: Was lange währt

6. Januar 2013
von Börsenblatt
Anfang März endet die Amtszeit von Hinrich Schmidt-Henkel. Er war dann mehr als vier Jahre Vorsitzender des Übersetzerverbands VdÜ. Der Berliner ist kein Verbandsbürokrat, er ist mit Leidenschaft vor allem Übersetzer. Wahrscheinlich würde er im Frühjahr gern komplett zu den Büchern und zur Literatur – er übersetzt aus dem Norwegischen und aus dem Französischen – zurückkehren. Aber kann er das?
Noch immer gibt es keine Vergütungsvereinbarung zwischen Verlagen und literarischen Übersetzern. Schmidt-Henkels Amtszeit war eine Periode der Verhandlungen. Zuletzt seien die Gespräche sehr weit gediehen gewesen, sagt er: "Wir haben kluge Kompromisse gefunden, teils wegweisende Entscheidungen getroffen."

Schmidt-Henkel verrät keine Details, aber es ist kein Geheimnis, dass die Übersetzer die prozentuale Beteiligung an den Verkaufserlösen als zu niedrig ansahen, Verlage ohne eigenes Taschenbuchprogramm, wie etwa Hanser, hingegen die hohen Nebenrechtszahlungen für Übersetzer als unannehmbar betrachteten. Zu vermuten ist, dass sich beide Seiten diesbezüglich aufeinander zubewegt haben. Doch parallel zu den Gesprächen waren immer auch Gerichte mit dem Honorarstreit beschäftigt.

Zuletzt hatte der Hanser Verlag Verfassungsbeschwerde gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs eingereicht. Über die Annahme wollen die Karlsruher Richter im Frühjahr oder Sommer entscheiden. So lange sind die Gespräche auf Eis gelegt. Wird die Beschwerde akzeptiert, ist bis zur mündlichen Verhandlung mit einer Verfahrensdauer von rund drei Jahren zu rechnen. Hinrich Schmidt-Henkel, so viel ist klar, muss sich schon früher entscheiden.

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