Schmidt-Henkel verrät keine Details, aber es ist kein Geheimnis, dass die Übersetzer die prozentuale Beteiligung an den Verkaufserlösen als zu niedrig ansahen, Verlage ohne eigenes Taschenbuchprogramm, wie etwa Hanser, hingegen die hohen Nebenrechtszahlungen für Übersetzer als unannehmbar betrachteten. Zu vermuten ist, dass sich beide Seiten diesbezüglich aufeinander zubewegt haben. Doch parallel zu den Gesprächen waren immer auch Gerichte mit dem Honorarstreit beschäftigt.
Zuletzt hatte der Hanser Verlag Verfassungsbeschwerde gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs eingereicht. Über die Annahme wollen die Karlsruher Richter im Frühjahr oder Sommer entscheiden. So lange sind die Gespräche auf Eis gelegt. Wird die Beschwerde akzeptiert, ist bis zur mündlichen Verhandlung mit einer Verfahrensdauer von rund drei Jahren zu rechnen. Hinrich Schmidt-Henkel, so viel ist klar, muss sich schon früher entscheiden.
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Morgen geht's weiter mit Teil 13 unserer Serie – mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche und Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang. Welche Themen bisher dran waren: siehe Archiv (unten).