Börsenverein

Merkblatt "Buchhandel im Netz" aktualisiert

21. August 2012
von Börsenblatt
Das Netz ändert sich – das Recht ändert sich: Nach der Einführung der "Button-Lösung“ sowie neueren Tendenzen in der Rechtsprechung hat der Börsenverein seine Materialien zum Buchhandel im Internet überarbeitet.

So empfiehlt der Verband jetzt, den Aufbau eines Online-Shops so zu strukturieren, dass die in einer Website anzugebenden Pflichtangaben in eigenen Reitern vorgehalten werden. In einer Navigationsleiste sollten demnach verschiedene Reiter mit Informationen eingefügt werden, wie u.a. zum Bestellvorgang, zur Fehlerkorrektur oder zu den Bezahlmöglichkeiten, die bislang vielfach in den AGBs der Händler nachzulesen sind.

Andere Website-Gestaltungen sind und bleiben aber weiterhin zulässig. Allerdings verspricht die Bereithaltung jeweils eigener Reiter ein höheres Maß an Transparenz und kommt damit der Rechtsprechung und Gesetzgebung entgegen. Antworten auf viele Fragen und alle Empfehlungen einschließlich Formulierungsvorschlägen enthält das aktualisierte Merkblatt "Buchhandel im Netz", das Mitglieder ab sofort unter http://www.boersenverein.de abrufen können.
 
Durch den empfohlenen neuen Aufbau von Online-Shops verkürzt sich gleichzeitig der Text der Muster-AGBs. Die aktuelle Version der Muster-AGBs ist jetzt ebenfalls online unter http://www.boersenverein.de zu finden.
 
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins steht für weitere Fragen der Mitglieder zu den Online-Shops unter rechtsabteilung@boev.de bzw. 069/1306-314 zur Verfügung.