Börsenverein: Frühjahrssitzung des Verleger-Ausschusses

Suche nach konstruktiven Lösungen

3. März 2015
von Börsenblatt
Aktuelle Entwicklungen des Urheberrechts, das weitere Vorgehen beim Thema Übersetzerhonorare und die geplante Metadatendatenbank – dies waren einige der wichtigsten Tagesordnungspunkte der Sitzung des Verleger-Ausschusses im Frankfurter Buchhändlerhaus.
Urheberrecht
Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang informierte die Mitglieder des Verleger-Ausschusses über einige aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht. "Vor allem bei den Regelungen für Wissenschaft, Bildung und Forschung haben wir weiterhin starken Gegenwind ", sagte Sprang. Dafür spreche nicht nur die Entscheidung des baden-württembergischen Landtags, mit dem neuen Hochschulgesetz ein Zweitveröffentlichungsgebot zur verbindlichen Richtschnur für angestellte Wissenschaftler zu machen, sondern auch ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu möglichen Ausgestaltungen einer "allgemeinen Wissenschaftsschranke". 

Im Übrigen zeichne sich beim Urheberrecht insgesamt die Tendenz ab, es weniger als Recht der Autoren und stärker als Verbraucherrecht zu behandeln, so Sprang. Dies zeige sich auch am neuen Zuschnitt des SPD-geführten Bundesjustizministeriums, in dem zusätzlich der Verbraucherschutz angesiedelt wurde. Für das Urheberrecht sei jetzt der langjährige Cheflobbyist der Verbraucherverbände als Staatssekretär zuständig. Dieser versuche, den Gebrauchtverkauf von E-Books und anderen digitalen Inhalten zu legalisieren.

Um einen sinnvollen Lizenzmechanismus für Nutzungen nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (sogenannter Intranet-Paragraf) zu schaffen, hat die VG Wort mit Unterstützung des Börsenvereins den Aufbau eines Meldeportals in Angriff genommen. Hochschulen sollen so die Möglichkeit erhalten, Verlagsangebote für die Nutzung von Inhalten – beispielsweise aus einem Lehrbuch – einzuholen und die benötigten Seiten oder Kapitel zu lizenzieren. Dem Meldeportal liegt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde, der in seinem Urteil zu Paragraf 52a den Vorrang von Verlagsangeboten unterstrichen hatte.

Sprang informierte das Gremium auch über das weitere Vorgehen im Streit um die Nutzung von Rezensionsausschnitten durch Online-Buchhandlungen. Das von der "FAZ" verklagte Unternehmen Buch.de habe gegen das Urteil des Landgerichts München Berufung eingelegt. Zugleich bemühe sich der Börsenverein darum, den Gesprächsfaden mit der "FAZ" nicht abreißen zu lassen. Der Verbandsjustiziar appellierte an die Verlage, die Regeln des Börsenvereins zur Rezensionsnutzung intensiver als bisher zur Geltung zu bringen.

Urhebervertragsrecht
Intensiv diskutiert wurde die Einigung des Verbands der Übersetzer (VdÜ) mit einigen Hardcoververlagen über eine gemeinsame Vergütungsregel. Frank Sambeth, CEO von Random House Deutschland, sprach von einer "unguten Konstellation", die sich ergeben habe. Der VdÜ versuche, sein ohne jede Einbindung großer Verlagsgruppen zustande gekommenes Verhandlungsergebnis auf alle Publikumsverlage zu übertragen. Die jetzt beschlossene Vergütungsregel sei aber für die meisten Publikumsverlage nicht akzeptabel. Gerade für Häuser mit einer integrierten Wertschöpfungskette (HC, Taschenbuch, E-Book etc.) käme sie nicht infrage, auch weil sie sich von den höchstrichterlichen Vorgaben von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht entferne.

Metadatenbank
Der VA äußerte generelle Zustimmung zur geplanten Metadatenbank. Einige offene Fragen wurden in der Runde diskutiert: Wie soll das Gebührenmodell aussehen? Wie können Dienstleister stärker in die Optimierung der Titeldaten eingebunden werden? Wer finanziert die digitalen Vorschauen? Einer abschließenden Bewertung und Stellungnahme durch das Branchenparlament wollte der VA allerdings nicht vorgreifen.

E-Books in öffentlichen Bibliotheken
Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses, informierte die Sitzungsteilnehmer über eine Kampagne des Bibliotheksverbands zur Bereitstellung von E-Books in öffentlichen Bibliotheken, die ihren Höhepunkt am Welttag des Buches (23. April) habe. Zu den Forderungen der Bibliotheken arbeite der Börsenverein derzeit ein eigenes Papier aus, um die Diskussion zu versachlichen.

 

Personelle Veränderungen
Urban Meister, noch bis Juni Geschäftsführer bei der Franz Cornelsen Bildungsgruppe, scheidet aus dem VA aus. An seine Stelle berief der VA Cornelsen-Chef Alexander Bob als kooptiertes Mitglied in das Gremium.