Buchhändlerinnen und Buchhändler wollten den europäischen digitalen Binnenmarkt und seien sehr daran interessiert, E-Books einer möglichst breiten Käuferschaft anzubieten, betont Jan Orthey in der heute veröffentlichten Mitteilung des Börsenvereins. "Allerdings müssen die Besonderheiten des E-Book-Marktes berücksichtigt werden: Durch die für Bücher relevanten natürlichen Sprachräume ist die grenzüberschreitenden Nachfrage relativ gering."
Der Börsenverein begrüße es daher sehr, dass der Rat, das EU-Parlament und die Kommission eine mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung erst in zwei Jahren auf solider Faktengrundlage vorsehen. Orthey: "Im Rahmen der Folgenabschätzung können wir die Anforderungen vonseiten des Buchhandels einbringen." Der E-Book-Markt sei jung und wachse noch – um die Systeme und Abläufe für den grenzüberschreitenden Verkauf einzurichten, sind Orthey zufolge hohe Investitionen nötig. "Gerade für kleinere Händler und ihre Dienstleister ist es wichtig, sich ausreichend auf die neuen Anforderungen vorbereiten zu können. Sonst bestünde die Gefahr, dass viele, gerade kleinere Händler ganz aus dem Geschäft mit E-Books aussteigen würden, weil es nicht rentabel und zu risikoreich ist." Profiteure einer solchen Entwicklung wären die großen Plattformbetreiber.
Entscheidung über E-Books in drei Jahren
Die Geoblocking-Verordnung wird laut Börsenverein voraussichtlich in den ersten Monaten 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und neun Monate später in Kraft treten. Die zwei Jahre, nach denen über die Anwendung auf urheberrechtlich geschützte Werke entschieden werden soll, beginnen mit dem Inkrafttreten – mit einer Entscheidung rechnet der Verband nicht vor Herbst 2020.
Folgenabschätzung für den Buchmarkt
Wie berichtet, kommt innerhalb Europas ein Geoblocking-Verbot – allerdings nicht für E-Books. Der Rat der Europäischen Union, das EU-Parlament und die EU-Kommission haben gestern eine zweijährige Ausnahme für urheberrechtlich geschützte Werke beschlossen. Während dieser Zeit will die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung für den Buchmarkt durchführen.
E-Books wurden erst im Laufe des Verfahrens auf Wunsch des Europaparlaments in die Verordnung aufgenommen. Eine Folgenabschätzung wie für andere betroffene Bereiche hatte deshalb zunächst nicht stattgefunden. Der Börsenverein sowie seine internationalen Dachverbände European and International Booksellers Federation (EIBF) und Federation of European Publishers (FEP) hatten sich intensiv für die Durchführung eines vollständigen Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt.
Die Profiteure dieser Hurra-Meldung SIND jetzt und für die nächsten Jahre die großen Plattformen.