Buchhandel und Verlage in Bayern

Arbeitgeberverband kündigt Manteltarifvertrag

29. November 2016
von Börsenblatt
Der Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen Bayern e. V. hat den Manteltarifvertrag zum kommenden Mai gekündigt, wie der Hugendubel-Verdi-Infoblog berichtet.

Auf Anfrage bestätigt dies der Arbeitgeberverband. Wie der Verdi-Infoblog weiter informiert, habe der Verband im Zuge der letzten Entgelttarifverhandlungen noch darauf bestanden, dass man mit der Verdi-Tarifkommission ab Herbst 2016 Mantelgespräche im ungekündigten Zustand führen möchte. Die jetzige Kündigung bedeute, dass der Manteltarifvertrag ab 1. Juni 2017 "wieder offen" sei.

"Wir wollen einen neuen Manteltarif abschließen, sehen aber auf juristischer Ebene Modernisierungbedarf", kommentiert Verbandsvorsitzender Thomas Nitz, der die Verhandlungen für die Arbeitgeberseite führt. Formale Bestandteile des Vertrags seien aus Arbeitgebersicht veraltet, so Nitz, Details nannte er keine. Die Gewerkschaft dagegen wolle den Manteltarifvertrag auf bisherigem Stand beibehalten. Anfang kommenden Jahres wolle der Arbeitgeberverband auf die Gewerkschaft zugehen. "Beide Seiten stehen unter Druck, bislang sind wir keinen Zentimeter vorangekommen", so Nitz zu den Verhandlungen.

Im Tarifabschluss vom Juni 2016 war vereinbart worden, dass die Beschäftigten in den bayerischen Buchhandlungen und Buchverlagen ab dem 1. Juli 1,9 Prozent mehr Gehalt erhalten. Zudem wurde beschlossen, den Manteltarifvertrag unverändert rückwirkend zum 1. Januar 2016 wieder in Kraft zu setzen. Dabei hatten die Arbeitnehmervertreter die Forderung der Arbeitgeber akzeptiert, "im Herbst Sondierungsgespräche zum Manteltarifvertrag zu führen". Im Entgelttarifvertrag, der am 31. März 2017 endet, werden maßgeblich die Gehälter für die Beschäftigten in Verlagen und Buchhandlungen festgeschrieben.

Im Manteltarifvertrag hingegen werden etwa Einstellungs- und Kündigungsregelungen und Bestimmungen zur Schicht- und Mehrarbeit und Krankschreibungen geregelt.