Bundesrat winkt Abmahngesetz durch

Mehr Schutz für Verbraucher vor Abzocke

27. Februar 2015
von Börsenblatt
Der Bundesrat hat am 20. September für das sogenannte "Anti-Abzocke-Gesetz" gestimmt, das Verbrauchern einen besseren Schutz vor dubiosen Geschäftemacherein und unseriösen Abmahnungen bringen soll.

Das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" richtet sich unter anderem gegen das Unwesen unseriöser Massenabmahnungen, deren Forderungen sich im Schnitt auf 700 Euro belaufen. Mit den Abmahnungen werden insbsondere Urheberrechtsverstöße beim Herunterladen von Musik, Filmen oder Games verfolgt. Um die Massenabmahnungen einzudämmen, führt das neue Gesetz nun eine Deckelung ein: Für die erste Abmahnung von privaten Verbrauchern sind künftig kanpp 148 Euro (bei Zugrundelegung der Regelgebühr) zu zahlen, so das Bundesministerium der Justiz in einer Pressemitteilung. Der Streitwert soll auf 1.000 Euro begrenzt werden.

In Ausnahmefällen könnte mehr verlangt werden: "Dazu bedarf es einer Darlegung [des Abmahners; Anm. d. R.], weshalb der Gegenstandswert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig wäre." Eiin Punkt, der von Verbraucherschützern kritisiert wird. Insbesondere für den Filesharing-Bereich werden dadurch höhere Forderungen an die einzelnen Nutzer befürchtet.

Mit der Neuregelung soll "anwaltlichen Geschäftsmodellen Einhalt geboten werden, bei denen massenhafte Abmahnungen von Internetnutzern wegen Urheberrechtsverstößen zur Gewinnoptimierung betrieben wird", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. 

Zudem werden Bedingungen an die Tranparenz gestellt: "Für den Empfänger der Abmahnung soll immer klar sein und eindeutig erkennbar sein", so die Bundesjustizministerin, "wessen Rechte er wodurch verletzt haben soll." Außerdem muss er darauf hingewiesen werden, wie sich die Zahlungsansprüche gestalten sollen. Festgelegt werden soll zudem, dass der Verbarucher wegen einer Urheberrechtsverletzung künftig nur an seinem Wohnsitz verklagt werden kann. In den Augen der Verbraucherschützer ein Pluspunkt des neuen Gesetzes.

Die Pressemiteeilung führt Zahlen des Vereins Abmahnwahn an, nach denen 2011 mehr als 218.000 Abmahnungen mit einem Forderungsvolumen von über 165 Millionen Euro versandt wurden.

Weitere Punkte der Neuregelung: Gegen unerlaubte Telefonwerbung wird es höhere Bußgelder geben und Gewinnspiele können nicht mehr am Telefon verabredet werden.

Die Neuregelung soll voraussichtlich noch in diesem Herbst in Kraft treten. Der ebenfalls vorgesehene Schutz der Verbraucher gegen intransparente Inkassoforderungen soll 2014 kommen.