Bundesverfassungsgericht

Datenschutz versus Urheberrechtsschutz

15. Dezember 2009
von Börsenblatt
In Karlsruhe findet heute die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung statt. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang ist als Sachverständiger geladen und wird vor dem Bundesverfassungsgericht die Interessen der Urheber vertreten.

Derweil haben sich vor dem Gerichtsgebäude Gegner und Kritiker der Vorratsdatenspeicherung versammelt. Ein breites Bündnis aus Grünen, Linken, Jungliberalen und Piratenpartei lehnt das Gesetz als "undemokratisch" ab, weil es, wie Claudia Roth in laufende Filmkameras sagte, "die Konturen des Überwachungsstaats" zeige.

Der Börsenverein und der Bundesverband Musikindustrie, die gemeinsam während der Verhandlung auftreten, sind sich ebenfalls der hohen Bedeutung des Datenschutzes bewusst, plädieren aber dafür, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gegen den ebenfalls verfassungsrechtlich verankerten Eigentumsschutz – der das Urheberrecht einschließt – auszuspielen.