Der Fall "Sumo"

"Einstweilige Verfügung richtet sich lediglich gegen Werbung und Ausstattung"

15. Januar 2010
von Börsenblatt
Im Fall "Sumo" hat sich nun auch der Taschen Verlag zu Wort gemeldet. Wie Managing Editor Florian Kobler schreibt, richte sich die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ausschließlich gegen die Werbung und die ursprüngliche Ausstattung der 100-Euro-Ausgabe.
"Die parallel von dem Münchner Verlag Schirmer Mosel im Eilverfahren gegen das Buch selbst und dessen Vertrieb beantragte einstweilige Verfügung ist vom Landgericht Köln nach mündlicher Verhandlung am 12.1.2010 dagegen nicht erlassen worden (33 O 349/09)", schreibt Kobler. Er wirft dem Verlag Schirmer Mosel vor, dieser versuche den Eindruck zu erwecken, "als habe er durch seine Helmut Newton-Bücher Exklusivrechte am Werk von Helmut Newton". Das sei nicht der Fall.