Der Wahl-Check auf boersenblatt.net: Eine Serie zur Bundestagswahl (2)

Zwischen Schranke und Lizenzangebot: fünf politische Positionen

1. September 2017
von Börsenblatt
Vielfältigen und flexiblen Lizenzangeboten der Verlage generell den Vorrang vor Schrankenregelungen einzuräumen: Würden Sie das so unterschreiben? Die zweite Frage, die boersenblatt.net den Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl gestellt hat, dreht sich um einen Streitpunkt des Urheberrechts.

Bei der Antwort stellen sich drei Parteien recht klar auf die Seite der Schrankenregelung, die Nutzungsrechte ausweitet: SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke. Die CDU antwortet mit "Jein", indem sie betont, dass solche Eingriffe ins Ur­heberrecht zumindest restriktiv auszulegen sind. Die FDP vertritt als einzige Partei ganz deutlich die Position, dass Lizenzangebote der Verlage für sie ­Vorrang vor gesetzlichen Schranken­regelungen haben sollten. Die Stellungnahmen im Detail:

Antwort der CDU

"Das Urheberrecht ist und bleibt ein privates Schutzrecht. Damit haben Nutzungen im Einklang mit dem privatrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit vorrangig auf vertraglicher Grundlage zu erfolgen. CDU und CSU sind überzeugt: Schranken bedürfen daher generell als Eingriffe in das Urheberrecht, die Vertragsfreiheit und die Primärmärkte der besonderen Rechtfertigung und sind restriktiv auszulegen."

Antwort der SPD

"Wir brauchen ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Nur eine breite Nutzung des Wissens fördert die demokratische Teilhabe. Wir sind der Ansicht, dass der Gesetzgeber, nicht die Lizenzangebote der Verlage, entscheiden muss, was als Basiszugang für die Bildungsrepublik Deutschland gewährleistet werden muss.  Das in der 18. Legislaturperiode verabschiedete Urheberrechts-WissensgesellschaftsGesetz ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung moderne digitale Wissensgesellschaft. Die Geltung der neuen Schrankenregelungen ist vorerst auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraums wird sich zeigen, ob sich die Regelungen in der Praxis bewähren werden. Wir streben an, die Schrankenregelungen in der nächsten Wahlperiode auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen."

Antwort Die Linke

"Nein, DIE LINKE vertritt die Position, dass rechtlich verbindliche Schrankenregelungen Vorrang vor Lizenzvereinbarungen haben müssen. Zwar hat das aktuell beschlossene Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz diese Position gegenüber den Vorschlägen des ursprünglichen Referentenentwurfes relativiert, doch die im Gesetz vorgenommene Zusammenfassung bisheriger Schrankenregelungen, der Verzicht auf die Einzelerfassung pauschal erlaubter Nutzungen und der Vorrang gesetzlicher vor vertraglicher Regelungen sind dennoch wichtige Fortschritte."

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Antwort Bündnis 90 / Die Grünen

"Das Urheberrecht muss der Nutzungs- und Verwertungsrealität im digitalen Zeitalter Rechnung tragen. Wir wollen ein Urheberrecht, das bürgerrechtskonform ist und die Interessen von VerbraucherInnen, VerwerterInnen und UrheberInnen fair ausgleicht. Schrankenregelungen, die einhergehen mit fairer pauschaler Vergütung, sind unserer Einschätzung nach langfristige und rechtssichere Lösungen."

Antwort der FDP

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"Wir denken, dass Lizenzangebote der Verlage zu angemessenen Bedingungen Vorrang vor der gesetzlichen Gestattung durch Schranken haben. Dies gilt insbesondere im digitalen Kontext und bei Nutzungen, bei denen nicht die eigentlich privilegierten Nutzer (zum Beispiel Studierende und Lehrende), die Nutzungen organisieren und die erforderliche Infrastruktur dafür schaffen, sondern Institutionen (zum Beispiel Bildungseinrichtungen)."

Einen Überblick über weitere Positionen von 32 Parteien rund um die großen gesellschaftlichen Themen gibt der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung, der hier abrufbar ist.