Die Sonntagsfrage

Wie schützen Sie Jugendliche vor erotischen E-Books?

13. November 2015
von Nicola Bardola
Erotische Titel im E-Book-Format boomen. Wie können Verlage im Netz den Anforderungen des Jugendschutzes in diesem Bereich nachkommen? Beate Kuckertz, Verlegerin von dotbooks und venusbooks, über FSK-Kennzeichnungen, provozierte Neugierde, nicht zugängliche Leseproben und Sicherheitsmaßnahmen auf der Website.

Als Verlegerin eines explizit erotischen Programms habe ich eine besondere Verantwortung. Es ist nicht nur meine Pflicht, im Sinne des Jugendschutzes zu agieren, sondern entspricht auch meiner persönlichen Überzeugung. Daher gibt es auf venusbooks.de generell keine Leseproben − und ich bin der Ansicht, dass niemand für Bücher, die mit FSK 18 gekennzeichnet sind, Leseproben zur Verfügung stellen sollte. Das ist Teil meiner verlegerischen Verantwortung und Überzeugung: Die "tabulosen Romane", wie wir sie nennen, sind ausschließlich für Erwachsene gedacht und nicht für Kinder und Jugendliche geeignet.

Bei Verkäufen über unsere eigene Website muss übrigens nachgewiesen werden, dass der Käufer zu dieser Handlung berechtigt ist: PayPal kann man so einrichten, dass Schülerkarten nicht akzeptiert werden. Das haben wir selbstverständlich getan. Wenn ich wegen dieser Sicherheitsmaßnahme und der fehlenden Leseproben auf Umsatz verzichte, dann tue ich das aus Überzeugung.

Auf unserer Website haben wir mit JuSProg außerdem ein Jugendschutz-Programm, das von JusProg, einem Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in den Telemedien, programmiert wurde. Eltern können diese kostenlose Schutzsoftware auf ihren Familien-PCs oder den Geräten ihrer Kinder installieren, diese erkennt die auf unserer Website hinterlegte Kennzeichnung und sperrt dann den Zugriff. Zudem haben wir einen Jugendschutzbeauftragten benannt: Rechtsanwalt Jan Müller von der IT-Recht Kanzlei in München. Er berät uns und unsere Leser in Sachen Jugendschutz und ist per Telefon oder Mail für jedermann erreichbar, der Fragen zu diesem Thema hat.

Je drastischer es inhaltlich wird, umso sensibler muss man mit dem Thema Jugendschutz umgehen. Eine explizite Kennzeichnung kann auch einen Kaufanreiz auslösen. Wir setzen daher keine FSK-Kennzeichnung auf unsere Bücher, denn wir möchten damit bewusst nicht marktschreierisch umgehen und eventuell Neugierde bei Minderjährigen provozieren. Wir kennzeichnen die Bücher stattdessen entsprechend in den Metadaten und informieren so die Händler. Zudem enthält auch der Buchtext unserer FSK-18-E-Books einen entsprechenden Hinweis: "Im realen Leben dürfen Erotik und sexuelle Handlungen jeder Art ausschließlich zwischen gleichberechtigten Partnern im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden. In diesem eBook werden fiktive erotische Phantasien geschildert, die in einigen Fällen weder den allgemeinen Moralvorstellungen noch den Gesetzen der Realität folgen. Der Inhalt dieses eBooks ist daher für Minderjährige nicht geeignet und das Lesen nur gestattet, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind."

Ich fände es gut, wenn Leseproben für FSK-18-gekennzeichnete Bücher generell von den Plattformen verschwinden würden. Und ich wünsche mir vom neuen VLB TIX eine Warengruppenkennzeichnung "Ab 18", die man sowohl für sexuell brisante Stoffe als auch für gewaltverherrlichende Titel anwenden könnte.

Weitere Einschränkungen wie geschlossene Benutzerkreise braucht es meiner Ansicht nach definitiv nicht. Damit entmündigt man erwachsene Leser, die ihre Entscheidungen selbst verantworten können, und diffamiert sie. Werden die von mir beschriebenen Schutzmaßnahmen für Jugendliche beachtet, dann braucht es keine geschlossenen Kreise oder besonderen Verkaufszeiten. Ein gutes Beispiel ist der Fun-Factory-Erotikshop in bester Lage am Münchener Viktualienmarkt, der natürlich tagsüber geöffnet hat, genauso natürlich aber Minderjährigen den Zutritt und Einkauf verwehrt.

Mehr zum Boom erotischer E-Books erfahren Sie in der nächsten Börsenblatt-Ausgabe am Donnerstag