Dokumentation der Urteile des BVerfG

Keine Exklusivrechte für die Datenbank Juris

16. Mai 2013
von Börsenblatt
Das BVerfG muss seine Entscheidungen neben dem Datenbankbetreiber Juris auch anderen Unternehmen zu gleichen Bedingungen zugänglich machen. Das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden − und damit ein erstinstanzliches Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts kassiert.

Die Klage hatte der Juris-Wettbewerber "Lexxpress" eingereicht, berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Lexxpress werfe dem BVerfG vor, für die Vermarktung der eigenen Urteile einen widerrechtlichen Vertrag mit Juris vereinbart zu haben. Der vor 20 Jahren geschlossene Vertrag sehe vor, dass Juris für den Bund die Aufgabe übernimmt, die Rechtsprechung und wissenschaftliche Literatur im Verfassungsrecht zu dokumentieren. Lexxpress kritisiert vor allem, dass das BVerfG laut Vertrag ohne Zustimmung von Juris keine Dokumente an Dritte weitergeben dürfe. Durch diesen Passus sah sich Lexxpress in seinen Rechten verletzt und berief sich auf das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Danach sind alle Personen im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen öffentlicher Stellen gleich zu behandeln. Das BVerfG hatte dagegen die Auffassung vertreten, das IWG sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, das Urheberrecht schließe Ansprüche anderer juristischer Verlage aus.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim ist noch nicht rechtskräftig. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, kann der Bund in Revision gehen − beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.