Ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books

EU-Kommission klagt gegen Frankreich und Luxemburg

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Die EU-Kommission will Frankreich und Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für E-Books in den beiden Ländern verklagen. Bereits im Oktober 2012 hatte man sie aufgefordert, den Steuersatz zu ändern − bislang ist dies nicht geschehen.

Nach Auufassung der EU-Kommission stimmen die ermäßigten Mehrwertsteuersätze für E-Books in Frankreich und Luxemburg nicht mit den geltenden Bestimmungen der Mehrwertsteuer-Richtlinie überein. "Die Bereitstellung digitaler Bücher gilt als eine auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistung, die nicht zum ermäßigten Satz besteuert werden darf", schreibt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung.

Die Handhabung in Frankreich und Luxemburg habe "spürbare Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Wirtschaftsbeteiligten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Folge". Und widerspreche dem Grundsatz der europäischen Steuerpolitik, einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu schaffen. Die Auswirkungen dieses unlauteren Wettbewerbs seien in den Mitgliedstaaten, die die MwSt‑Richtlinie ordnungsgemäß anwenden, deutlich spürbar. "In diesem Zusammenhang haben mehrere Finanzminister sowie Vertreter des Verlagswesens (sowohl gedruckter als auch digitaler Bücher)", heißt es weiter, "gegenüber der Europäischen Kommission ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht und auf die negativen Folgen für den Buchverkauf auf ihrem Inlandsmarkt hingewiesen."

Der für Steuern zuständige EU-Kommissar Šemeta erklärte: "Es steht außer Frage, dass die steuerliche Behandlung traditioneller und digitaler Bücher geklärt werden muss. Genau damit ist die Kommission derzeit im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der ermäßigten MwSt-Sätze beschäftigt. Zwischenzeitlich müssen sich die Mitgliedstaaten an die Prinzipien des Fair Play halten. Die Missachtung der MwSt-Vorschriften für digitale Bücher schadet dem Binnenmarkt und widerspricht dem Grundsatz des fairen Steuerwettbewerbs."

Von Seiten der EU-Kommission strebt man eine Harmonisierung der Steuersätze in den Mitgliedsstaaten an, für ähnliche Gegenstände und Dienstleistungen soll ein und derselben MwSt-Satz gelten und der technische Fortschritt berücksichtigt werden. Bis Ende 2013 will die Kommission Vorschläge erarbeiten, und durch das Inkrafttreten der MwSt‑Vorschriften für elektronisch erbrachte Dienstleistungen ab 2015 sollen die Verzerrungen zwischen der Behandlung digitaler und traditioneller Bücher beseitigt werden.