Ersatzansprüche geprüft

Beschluss des Aufsichtsrats der BBG

20. März 2008
von Börsenblatt
Der Aufsichtsrat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft (BBG) hat zu den Haftungsfragen in Sachen BAG folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
»Der Aufsichtsrat hat den Abschlussbericht des ehemaligen Geschäftsführers Herrn Dr. Antoni über die bei der BAG Gruppe veranlassten und durchgeführten Sanierungsmaßnahmen entgegengenommen. Er hält die BAG Gruppe jetzt für so aufgestellt, dass sie ihre Dienstleistungen nachhaltig und profitabel erbringen kann. Er dankt Herrn Dr. Antoni für seinen erfolgreichen Einsatz. Der Aufsichtsrat hat auch etwaige im Zusammenhang mit der Schieflage der BAG Gruppe bestehenden Ersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen lassen. Nach Abwägung aller für seine Entscheidung relevanten Gesichtspunkte sieht sich der Aufsichtsrat nicht in der Lage, die Geschäftsleitung anzuweisen, von der Verfolgung von Ersatzansprüchen abzusehen. Anderweitige Gesichtspunkte stehen lediglich zur Disposition der Gesellschafter.“