Die EU will mit der geplanten Verordnung verhindern, dass Händler (online und offline) Kunden aus anderen EU-Ländern aussperren oder benachteiligen – zum Beispiel durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen.
Wie kürzlich bekannt wurde, sollten auch E-Books und Musik in die Verordnung mit aufgenommen werden. Beide Medien werden als "elektronisch erbrachte Dienstleistungen" definiert, deren Hauptmerkmal "die Bereitstellung von Zugang zu und die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken" ist. Da die Aufnahme von E-Books und Musik ursprünglich "ausdrücklich" nicht vorgesehen war, hatte allerdings auch keine Abschätzung der Folgen stattgefunden.
Nun wurde für E-Books die Ausnahme aus der Verordnung durchgesetzt. So kann nun die erforderliche Folgenabschätzung des Verordnungsvorschlags für den europäischen Buchmarkt durchgeführt werden. Besonderes Augenmerk legte der Börsenverein auf die Geltung nationaler Preisbindungsregeln für Bücher, um das kürzlich in Deutschland novellierte Preisbindungsgesetz zu sichern.
Pressemitteilungen von EIBF und FEP zum Thema
Neuigkeiten gibt es auch im Zusammenhang mit der Mehrwehrtsteuer: Der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) ludt die Kommission am 25. Mai mit einer Beschlussempfehlung ein, bis Ende des Jahres 2016 im Rahmen der Initiativen für den Digitalen Binnenmarkt einen Gesetzesvorschlag zu machen, der das Thema reduzierter Mehrwertsteuersatz für E-Publikationen behandelt. Das ist in dieser Klarheit ein nie dagewesenes und ermutigendes Signal des Rates an die Kommission.