G8-Staaten verstärken Zusammenarbeit

Urheberrecht: Globale Standards rücken näher

31. Mai 2011
von Börsenblatt
Zu wünschen wäre, dass die notwendige Harmonisierung der nationalen Urheberrechtsgesetze auch eine verbindliche Bestimmung dessen zustande bringt, was Nutzer dürfen und was sie nicht dürfen, schreibt Börsenblatt-Redakteuer Michael Roesler-Graichen in seinem Kommentar.

Wenn die Regierungen der acht großen Industriestaaten – der sogenannten G 8 – gemeinsame Mindeststandards für das Internet und damit auch für den Umgang mit dem Urheberrecht fordern, dann hat das zunächst einmal Signalwirkung. Politisch kommt dies etwa der Formulierung von Klimazielen gleich, die dann in einem langwierigen Prozess von Konferenzen, von Protokoll zu Protokoll, in verbindliche Handlungsanweisungen oder Selbstverpflichtungen umgesetzt werden müssen.

Aber das Signal aus Deauville kann durchaus den globalen Prozess, in dem jetzt schon zahlreiche Staaten um verbindliche Abkommen zum Schutz des geistigen Eigen­tums (Stichwort: ACTA) ringen, weiter vorantreiben. Der Appell der Regierungen könnte weiter ausstrahlen: zunächst auf die G20-Staaten, in denen wirtschaftlich aufstrebende Schwellenländer vertreten sind, die es mit Copyright und Patenten eher lax halten. Die Abschlusserklärung von Deauville flankiert zugleich die wenige Tage zuvor propagierte »Gesamtstrategie für Rechte des geistigen Eigentums« der EU, die konkrete Vorschläge beispielsweise für die Lizenzierung vergriffener Werke enthält.

Zu wünschen wäre, dass die notwendige Harmonisierung der nationalen Urheberrechtsgesetze nicht nur die Schutzinteressen der Verwerter und Rechteinhaber verfolgt, sondern auch eine verbindliche Bestimmung dessen zustande bringt, was Nutzer dürfen und was sie nicht dürfen. Denn ein Fortschritt des Mediums Internet kann nur gelingen, wenn Leser und Käufer nicht das Gefühl haben, sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen.