Gegen Steuerbetrug im Online-Handel

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

1. August 2018
von Börsenblatt
Das Bundeskabinett hat am 1. August den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Online-Handel mit Waren beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, das Gesetz dann am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen hervor. Gestern hatten bereits Medien über das Vorhaben berichtet (siehe Archiv) − heute nun fand die Sitzung des Bundeskabinetts statt. Die Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2018. Ab Januar 2019 sollen Betreiber elektronischer Marktplätze wie etwa Amazon oder Ebay bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Außerdem besteht für die Betreiber ein Haftungsrisiko für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform.

Die Digitalisierung verändere viele Lebensbereiche, heißt es weiter. Das gelte auch für den Handel, der immer stärker über digitale Plattformen abgewickelt werde. Aufgabe der Politik sei es dafür zu sorgen, dass zentrale staatliche Prinzipien trotz veränderter Bedingungen und neuer Möglichkeiten durchgesetzt werden: "Das Bundeskabinett hat daher am 1. August 2018 auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen."

"Wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit"

Bereits ab Januar 2019 sollen alle Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verkäufer zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Darüber hinaus können Betreiber für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform in Haftung genommen werden. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit in Deutschland, zur Sicherung staatlicher Einnahmen und zum Schutz von Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen.

Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, würden auf elektronischen Marktplätzen häufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten verletzen. "Insbesondere führen sie für ihre Umsätze, die sie in Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Dadurch gehen Deutschland wichtige Steuereinnahmen verloren", so das Bundeskabinett. Da die Bundesländer für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig sind, sei eine enge Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung. Deshalb hätten Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine nationale Regelung im Einklang mit EU-Recht erarbeitet.

Der Gesetzentwurf umfasst zwei Kernelemente:

  • Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u.a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

  • Die Betreiber sollen für nicht entrichtete Steuern aus Lieferungen haften, die über den eigenen elektronischen Marktplatz rechtlich begründet wurden. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Marktplatz ausschließen.

Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, so dass die neue Regelung am 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.

Damit gehe Deutschland entschlossen gegen den Steuerbetrug beim Online-Handel vor, noch bevor voraussichtlich im Jahr 2021 parallel erarbeitete europäische Maßnahmen wirksam werden können, schließt die Mitteilung.

Hier geht es zum Gesetzentwurf.