GEMA

Einstweilige Verfügung gegen BeamDVD

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Die GEMA ist erfolgreich gegen den Online-Dienstbetreiber BeamDVD GmbH gerichtlich vorgegangen.
Das Landgericht Köln habe eine einstweilige Verfügung gegen Bea mDVD verhängt und verbiete dem Video-on-Demand-Dienst damit sowohl, Musikwerke in Filmen ohne Zustimmung der GEMA im Internet öffentlich zugänglich zu machen als auch, sich als "GEMA-Partner" oder "garantiert legaler Service" zu bezeichnen, teilte die GEMA mit. Die Nutzer des Dienstes können sich Filmtitel auf der Internetseite www.beamdvd.de aussuchen und über die Internetverbindung ansehen oder herunterladen. Der Dienstbetreiber hat unter anderem bekannte deutsche Filme wie etwa "Das Wunder von Bern" oder "Deutschland - ein Sommermärchen" in seinem kostenpflichtigen Angebot. GEMA-Mitglieder haben die Musik für diese Filme komponiert, wodurch Rechte aus dem unmittelbaren GEMA-Repertoire berührt werden. Die BeamDVD GmbH habe ihren Dienst bei der GEMA als herkömmliche Videothek, die Bildtonträger vermietet, lizenziert, heißt es in der Pressemitteilung der GEMA. Aus Sicht der GEMA müsse für den Dienst jedoch ein sogenannter Video-on-Demand-Tarif angewendet werden.