Suhrkamp ist damit einen Schritt weiter, auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Hans Barlach, Minderheitsgesellschafter, kann nach wie vor über den Weg der Berufung Widerspruch einlegen – außerdem muss auch das Amtsgericht Charlottenburg noch einmal gehört werden. Medienberichten zufolge zieht sich das Verfahren noch mindestens vier weitere Wochen hin.
Update:
Die Erleichterung war den meisten Suhrkamp-Mitarbeitern und -Autoren, die voller Spannung ins Amtsgericht Charlottenburg gekommen waren, nach der zweieinhalbstündigen Versammlung ins Gesicht geschrieben. Denn die Gläubiger des insolventen Suhrkamp Verlags haben den Sanierungsplan angenommen und am Dienstag mit großer Mehrheit für die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft gestimmt. Der Suhrkamp-Bevollmächtigte Frank Kebekus wertete dies als einen »entscheidenden Schritt« zur Änderung der Rechtsform und sprach von einem »ganz wichtigen Tag für den Verlag«.
Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, die über ihre Familienstiftung mit 61 Prozent am Verlag beteiligt ist, will das Unternehmen von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Hans Barlach, der 39 Prozent der Anteile hält und bis zuletzt mit allen Mitteln gegen diese Pläne vorgegangen ist, verlöre so weitreichende Mitspracherechte. Die jetzt getroffene, aber noch nicht rechtskräftige Entscheidung, kann von der Verlegerin mithin als entscheidender Gewinn verbucht werden. Zwar könnte Barlach in einem späteren Verfahren Berufung einlegen. Jedoch hat er sich offenkundig dagegen entschieden: »Wir werden keinen Widerspruch einlegen«, sagte er dem Börsenblatt. Die Medienholding wolle vielmehr ihren Aktionärsstatus wahrnehmen.
Das Amtsgericht muss das Votum der Gläubiger nun noch bestätigen und außerdem prüfen, ob das notwendige Grundkapital für die Aktiengesellschaft (100 000 Euro) zur Verfügung steht. Zudem sind weitere Verfahren zwischen den Streitenden offen. In Berlin muss eine zweite Instanz entscheiden, ob Unseld-Berkéwicz tatsächlich als Geschäftsführerin abgesetzt ist. Und das Frankfurter Landgericht hat über Klagen zu befinden, mit denen sich Medienholding und Familienstiftung wechselseitig als Gesellschafter ausschließen wollen.