Interview

"Es geht um Rechtssicherheit für Schulen"

3. November 2011
von Börsenblatt
Die Meldung des Blogs Netzpolitik.org, in Schulen solle ein sogenannter "Schultrojaner" als Schnüffelsoftware eingesetzt werden, hat für Aufregung gesorgt. Richtig ist, dass der VdS Bildungsmedien, Verwertungsgesellschaften und die Länder einen Vertrag zur urheberrechtskonformen Nutzung von Privatkopien unterzeichnet haben, der stichprobenartige, angekündigte Kontrollen kopierter Lehrwerkinhalte auf Schulservern vorsieht. Boersenblatt.net hat darüber mit Christoph Bornhorn, Leiter PR und Öffentlichkeitsarbeit des VdS Bildungsmedien, gesprochen.

Worum handelt es sich bei der im Vertrag vorgesehenen Software?
Es handelt sich keinesfalls um einen "Trojaner". Viele Länder haben ihre Schulen bereits über den kommenden Einsatz der Software informiert. Von einer heimlichen Überprüfung kann also nicht die Rede sein. Es geht vielmehr um eine Software, mit deren Hilfe die Schulträger, also Länder und Kommunen, erkennen können, ob sich auf den Schulservern unerlaubte digitale Kopien von Lehrwerken befinden, zum Beispiel eingescannte Schulbücher. Letztlich geht es also um Rechtssicherheit für Schulen und darum, die Interessen der Rechteinhaber, gerade auch der Autoren, zu wahren.

Gibt es die Plagiats-Software überhaupt schon?
Nein, die Software existiert noch nicht, sie befindet sich im Moment im Entwicklungsstadium.

Welche rechtliche Grundlage hat der geplante Einsatz?
Die Software geht zurück auf einen Vertrag, den die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften und dem VdS Bildungsmedien abgeschlossen haben. Hierin wird generell das Kopieren in Schulen geregelt. Übrigens: Ohne diesen Vertrag wäre jegliches Fotokopieren an Schulen rechtlich nicht möglich. Verlage und Länder haben sich aber darauf geeinigt, analoge Kopien in einem bestimmten Umfang zuzulassen.

Wird die Software so ausgestaltet, dass private Daten auf Arbeitsrechnern geschützt sind?
Selbstverständlich. Die Software wird nur die Daten prüfen, die im Schul-Intranet für andere Nutzer veröffentlicht wurden. Inhalte, die ein Schüler oder Lehrer in seinem eigenen geschützten Bereich abgelegt hat, werden erst gar nicht erfasst. Im Vertrag ist mehrfach festgehalten, dass die Software technisch und datenschutzrechtlich absolut unbedenklich sein muss. Und das wird auch sichergestellt.

In welcher Verantwortung liegt der Einsatz der Software?
Der Einsatz der Software liegt allein in der Verantwortung der Schulträger. Die Verlage stellen nur die Software und erhalten auch keine Daten unmittelbar hieraus.

 

Der VdS Bildungsmedien hat zum Thema auch aktuelle FAQs zur Plagiats-Software für digitale Kopien zusammengestellt, die weitere Fragen beantworten.