Interview mit Jürgen Hogrefe zum Open-Access-Zweitveröffentlichungsrecht

"Eine Fehlkonstruktion"

27. Juni 2013
von Börsenblatt
In Berlin entscheidet der Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung über die Novelle zum Urheberrecht. Während die Regelung zum Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken unstreitig ist, scheiden sich am geplanten Open-Access-Zweitveröffentlichungsrecht die Geister. Die Verlage befürchten, dass die Regelung Schaden anrichten könnte. Boersenblatt.net hat mit dem Verleger Jürgen Hogrefe (Hogrefe Verlag), dem Vorsitzenden des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, gesprochen.

Der Bundestag wird heute die Einführung eines Open-Access-Zweitveröffentlichungsrechts verabschieden – und zwar auf der Grundlage des unverändert übernommenen Regierungsentwurfs, der die Zweitveröffentlichung auf die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung begrenzt. Ist das nicht ein Teilerfolg für die Verlage?Entscheidender als die Frage nach einem Verhandlungserfolg ist die nach dem Sinn des Zweitveröffentlichtungsrechts. Von Seiten des Börsenvereins haben wir dieses Instrument von vornherein abgelehnt, weil es eine Fehlkonstruktion ist. Von Zweitveröffentlichungs-"Recht" zu sprechen ist ohnehin ein Euphemismus, denn im Kern geht es um eine Bevormundung von Wissenschaftsautoren. Auch in rechtssystematischer Hinsicht ist das jetzt favorisierte Modell des "grünen" Open Access problematisch: Wenn es sich beim Zweitveröffentlichungsrecht tatsächlich um ein Urheberrecht handeln würde, müsste es allen Autoren zustehen und nicht nur "öffentlich geförderten".

Geht es bei der Novelle überhaupt um das Recht des Autors, individuell darüber zu verfügen, wo seine Artikel erscheinen?Eben nicht: Leitgedanke des Zweitveröffentlichungsrechts ist nicht die individuelle Verfügungsgewalt des Autors, sondern die kollektive Verwertung individueller Rechte mit dem Ziel, Forschungsergebnisse in Repositorien öffentlich zugänglich zu machen.

Wirkt sich dies nicht nachteilig auf die Publikationslandschaft aus?Es richtet sogar mittelbar Schaden an. Denn wenn nach Ablauf einer Embargofrist von zwölf Monaten wissenschaftliche Artikel im Open Access verbreitet werden, dann gehen in den Bibliotheken die Nutzungen der Verlagsversionen zurück. Für Bibliotheken ist aber die Nutzungsstatistik eines der entscheidenden Kriterien, wenn es um die Fortführung von Zeitschriften-Abonnements geht. Meine Befürchtung ist, dass es zu Abbestellungen kommen könnte, und es deutsche Verlage immer schwerer hätten, ihre Zeitschriften auch international zu etablieren.

Führt dies nicht dazu, dass das Zeitschriftenangebot langfristig ausgedünnt wird und die Intention von Regierung und Forschungsallianz, Wissen zu verbreiten, konterkariert wird?So ist es: Ohne Erstveröffentlichung in einem Verlag kann es keine Zweitveröffentlichung geben. Deshalb ist das jetzt beschlossene Zweitveröffentlichungsrecht der falsche Weg. Dabei gibt es funktionierende Modell: etwa den von den Verlagen geforderten „golden" Open Access, bei dem das Werk sofort im Open Access erscheint – vorausgesetzt, dass die Finanzierung durch die Fördereinrichtung gewährleistet wird.

Im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Beratung des Gesetzentwurfs wird der goldene Weg zum Open Access ausdrücklich hervorgehoben. Stimmt Sie dies optimistisch?Das ist leider der einzige Punkt, der mich hoffnungsfroh stimmt. Im Übrigen besteht der Entschließungsantrag fast ausschließlich aus ideologischem Ballast und enthält eine Reihe von Vorschlägen, die auf eine Gängelung der Wissenschaftler hinausläuft. Das ist doch das große Problem: Die Diskussion wird nicht auf der Sachebene geführt, sondern ist ideologiegetrieben. So enthält der Antrag beispielsweise den Vorschlag "Anreize für Open-Access-Publikationen zu schaffen, indem dies bei wissenschaftlichen Begutachtungen und Berufungsverfahren honoriert wird". Ich finde das unglaublich. Bislang zählte in solchen Zusammenhängen nur die wissenschaftliche Qualität.

Wenn man sich die im Bundestag vertretenen Parteien anschaut, dann scheint es keine politische Kraft zu geben, die die Bedenken der Verlage ernstnimmt und sich für die wirklichen Bedürfnisse der Wissenschaftsautoren einsetzt. Woran liegt das?
Es wäre falsch, bösen Willen zu unterstellen. Aber den meisten Volksvertretern scheint das Verständnis für die Komplexität dessen zu fehlen, was Verlage tun: Sie tragen wesentlich zur Entwicklung und zum Erhalt einer Wissenschafts- und Wissensvermittlungs-Infrastruktur in der Gesellschaft bei. Und ich frage mich manchmal, weshalb die Wissenschaftsorganisationen sich anmaßen, besser beurteilen zu wollen, wie mit Publikationen umgegangen werden soll. Am Ende sollte die Überlegung aller Beteiligten stehen, wie man zu nachhaltigen Publikationsmodellen – für die es in vielen Verlagen Vorbilder gibt – kommen kann.