Klage gegen Random House Audio angekündigt

Audiobuch sieht Schutzrechte für Adventskalender verletzt

5. November 2013
von Börsenblatt
Der Freiburger Audiobuch Verlag sieht in der Verpackung des Hörbuchs „Schnauze, es ist Weihnachten“  von Random House Audio eine unzulässige Kopie seiner selbst entwickelten und beim Münchner Patentamt als Gebrauchsmuster geschützten Audiobuch-Adventskalender.

Die Verpackung des Hörbuchs „Schnauze, es ist Weihnachten“ mit seinen außen aufgebrachten Törchen entspreche exakt der der Audiobuch-Adventskalender (z.B. „Rilke, Engellieder“ oder „Die Weihnachtsmaus“), so Audiobuch-Verlegerin Corinna Zimber. "Während wir beim Weltkonzern Random House eine Hörbuch-Lizenz nach der anderen erwerben, gönnt man uns dort offenbar nicht die Butter auf dem selbst gebackenen Brot. Man fragt sich, ob Random House in Zukunft wirklich auf den Schutz von geistigem Eigentum verzichten will“, so Zimber. Audiobuch habe deshalb seine Schutzrechte geltend gemacht und prüfe derzeit eine Klage gegen Random House Audio / cbj audio, eventuell auch eine einstweilige Verfügung, um so "die bereits an den Handel ausgelieferten Exemplare noch vor der Adventszeit wieder vom Markt zu nehmen".

Für Random House Audio stellt sich die Lage anders dar: Selbstverständlich achte man geistiges Eigentum als Grundlage verlegerischen Schaffens. Vor der Konzeption des Hörbuchs "Schnauze, es ist Weihnachten" sei die Rechtslage genau geprüft worden. Dabei sei der Rechtsabteilung von Random House in der Tat aufgefallen, dass Audiobuch für seine Hörbuch-Cover zum Thema Advent ein Gebrauchsmuster angemeldet hat. Gebrauchsmuster könnten aber nur für gewerblich anwendbare Ideen, "die neu sind" und "auf einem erfinderischen Schritt beruhen" eingetragen werden. "Neu" sei die Idee mit den 24 Türchen jedoch nicht. Auch einen "erfinderischen Schritt" hätten die Juristen bei der Covergestaltung nicht erkennen können. "Dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vorliegend trotzdem ein Gebrauchsmuster eingetragen hat, liegt daran, dass es sich bei Gebrauchsmustern um ein sog. ungeprüftes Schutzrecht handelt, auch 'kleines Patent' genannt. Die sachlichen Entstehensvoraussetzungen eines Gebrauchsmusters der Neuheit und erfinderischen Leistung werden - anders als beim Patent - aber nicht vorab von Amts wegen geprüft", so Random House Audio in seiner Stellungnahme.