Kleinere Verlage unterstützen Münchner Erklärung zur VG Wort

"Wir fordern eine Anerkennung als Rechteinhaber"

22. Februar 2016
von Börsenblatt
Werden Verlage künftig noch an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt – und wenn nicht, was dann? Über keine Frage ist bei der diesjährigen Jahrestagung des Arbeitskreises kleinerer unabhängiger Verlage (AkV) intensiver diskutiert worden. Statt eine eigene Resolution zu verfassen, schlossen sich die Independents jetzt der im Januar von den Publikumsverlegern veröffentlichten Münchner Erklärung an.     

boersenblatt.net dokumentiert das Schreiben des AkV, veröffentlicht am Rande der Jahrestagung (18.-20. Februar in Erfurt), im Wortlaut:

"Die kulturelle Vielfalt wird in Deutschland maßgeblich von der Existenz und dem Wirken der vielen kleineren unabhängigen Verlage geprägt. Sie wäre ohne die Kreativität und Innovation dieser Verlage nicht denkbar. Gerade diese Verlage setzen  rends, reagieren flexibel auf Veränderungen und entdecken neue Themen und/oder Autoren. Sie wagen außergewöhnliche Projekte und setzen diese mit viel Engagement, Enthusiasmus und Risikobereitschaft auch um.

Mit gut ausgebildeten Redakteuren und Lektoren sorgt ein Verlag dafür, dass aus einem Manuskript ein inhaltlich korrektes und hochwertiges Buch entsteht. Verlage sind demnach nicht nur Verwerter oder Makler der Autoren, sondern in vielen Fällen auch Miturheber der Bücher. Deshalb sollten sie auch weiterhin an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden. Eine Rückzahlung der Ausschüttungen sowie das Ausbleiben zukünftiger Ausschüttungen würde die Existenz der kleineren und unabhängigen Verlage massiv bedrohen.

Deshalb schließt sich der AkV der Münchner Erklärung der AG Publikumsverlage an und fordert eine Anerkennung der Verlage als Rechteinhaber. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein klares, schnellstmöglich umzusetzendes gesetzgeberisches Signal zu setzen, das den politischen Willen unterstreicht, weiterhin am jahrzehntelang bewährten und erfolgreichen System der Verwertungsgesellschaften festzuhalten."