Großer Medienauftrieb herrschte am Dienstag vor dem Landgericht in Ulm, das Urteil wurde mit Spannung erwartet. Schon im Vorfeld kam dem Verfahren eine hohe Aufmerksamkeit zu, stand doch laut Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels ein juristisch kniffliger Fall zur Beurteilung. Jetzt ist die Gefahr erst einmal gebannt, wenngleich die Drogeriekette Berufung einlegen kann.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass es aus anderen Einzelhandelsbranchen immer wieder Übergriffe auf die Preisbindung gibt. Wie auch immer sie gelagert sein mögen – manchmal passieren sie aus reiner Unwissenheit, manchmal geschehen sie wissentlich. Das Pikante an diesem Verfahren: Mit Müller steht gleichsam auch ein Buchhändler vor Gericht, schließlich ist das Unternehmen erst kürzlich als Anteilseigner bei Douglas eingestiegen – und damit auch an der marktführenden Buchhandelskette Thalia beteiligt. Insofern dürfte das Urteil selbst bei den Anteilseignern recht unterschiedlich aufgenommen werden: Die Drogerien werden sich über den Richterspruch ärgern, Thalia hingegen dürfte sich freuen. So etwas kann passieren in einem Mischkonzern.