Kurt Wolff Stiftung zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA

Kulturbereich soll vom Tisch

20. Juli 2015
von Börsenblatt
Die Kurt Wolff Stiftung fordert von der neuen Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass bei künftigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) der Kulturbereich herausgenommen wird. Zweitens wird Transparenz über den jeweiligen Verhandlungsstand eingefordert.
Die Kurt Wolff Stiftung richtet ihre Forderung dabei insbesondere an die neue Kulturstaatsministerin Monika Grütters und den neu gewählten Kulturausschuss des Bundestages. Die Bundesregierung soll dafür sorgen, schreibt die Stiftung in einer Presseinformation, dass bei künftigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA der Kulturbereich aus der Verhandlungsmasse herausgenommen wird. Darüber hinaus sei es notwendig, "diese Verhandlungen und den jeweiligen Verhandlungsstand vollkommen transparent zu machen ­ nur so kann die Öffentlichkeit die Folgen dieses Abkommens ermessen und entsprechend reagieren." Die Stiftung kritisiert, dass seit längerer Zeit hinter verschlossenen Türen zwischen der EU und den USA über ein Freihandelsabkommen verhandelt wird.

Die Kurt Wolff Stiftung befürchtet, das bei den Verhandlungen "besondere Schutzmaßnahmen urheberrechtlicher, steuerrechtlicher und preisrechtlicher Natur, die es in Europa im Unterschied zu den USA gibt, zur Disposition stehen". Das bedeute konkret für Deutschland, dass etwa der niedrigere Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Bücher und die Buchpreisbindung gefährdet sind. "Die Folgen für das einmalige Buchhandels- und Verlagsnetz in Deutschland wären verheerend", so die Stiftung.

Gelobt wird das Agieren der französischen Regierung, die den gesamten Kulturbereich aus den Verhandlungen herausnehmen will. Diesem Schritt habe sich die Bundesregierung bisher nicht angeschlossen, bedauert die Kurt Wolff Stiftung. Obwohl es im Koalitionsvertrag heiße: "Dem besonderen Schutzbedürfnis von Kultur und Medien wird in der deutschen Europapolitik Rechnung getragen, insbesondere in der europäischen Rechtsetzung, bei EU-Beihilfefragen oder bei Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Dies muss auch bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA durch Ausnahmeregelungen berücksichtigt und gesichert werden."