Landgericht Mainz stoppt Bücherzirkus GmbH

Mängel nicht begründet

15. Dezember 2016
von Börsenblatt
Der Bücherzirkus hatte in seinem Bücher-Outlet in Mainz vermeintliche Mängelexemplare preisgebundener Bücher zu reduzierten Preisen verkauft. Dagegen hat das Landgericht Mainz auf Antrag der Preisbindungstreuhänder der Buchverlage, Dieter Wallenfels und Christian Russ, eine einstweilige Verfügung erlassen.

Die Bücherzirkus GmbH aus Biederitz habe im Internet und auf Flyern ("Eintritt frei") folgendermaßen für eine Verkaufsveranstaltung geworben: "Sie sind ein Büchernarr und immer auf der Suche nach dem einen oder anderen literarischen Schnäppchen? Dann sind Sie im Bücherzirkus, dem Bücher-Outlet in Mainz genau richtig. Auf dem Gelände des Alten Postlagers Mainz beherbergt das Outlet mehr als 1 Million Bücher, 10.000 verschiedene Titel, mit kleinen optischen Mängeln, die bis zu 90% reduziert sind", zitieren die Preisbindungstreuhänder.

Klaus Feld, Geschäftsführer des Börsenvereins Landesverband Hessen, Rheinland Pfalz und Saarland, habe sich vor Ort in einer großen Halle mit langen Tischen umgesehen und stellte fest, dass sich in dem umfangreichen Angebot nicht preisgebundener Bücher auch eine Menge Bücher befanden, die nach wie vor der Preisbindung unterliegen und auch keineswegs als Mängelexemplare anzusehen waren, größtenteils in Originalfolie und ohne Hinweis auf irgendwelche Mängel.

Feld informierte die Wiesbadener Preisbindungstreuhänder, "die die Werbung des Unternehmens beanstandeten, weil in zahlreichen Werbemitteln nicht auf den Grund der Preisherabsetzung hingewiesen worden war, und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen des rechtswidrigen Verkaufs neuer preisgebundener Bücher unter Ladenpreis verlangten."

Keine Reaktion - einstweilige Verfügung

Da die Firma auf die Abmahnungen nicht reagierte, beantragten die Preisbindungstreuhänder beim Landgericht in Mainz eine einstweilige Verfügung. "Hiernach wurde es der Firma Bücherzirkus bei Androhung erheblicher Ordnungsgelder verboten, preisgebundene Bücher Letztabnehmern zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen anzubieten und zu verkaufen (Landgericht Mainz, Beschluss vom 08.12.2016 Az. 12 HK O 83/16). Der Bücherzirkus wird also auf der weiteren Tournee seiner Buchverkaufs-Großveranstaltungen das gerichtliche Verbot zu beachten haben", so Dieter Wallenfels und Christian Russ.