Loseblattsammlungen – ein geschätztes Format

Fortsetzung folgt

26. Juli 2017
von Andreas Trojan
Loseblattwerke stehen nicht vor dem Aus – im Gegenteil: Es gibt immer noch starke Zielgruppen, die den Printzugriff auf Informationen schätzen. Davon profitiert auch der Buchhandel.

Loseblattwerke? Das ist doch ein Auslaufmodell! Diese Ansicht ist zwar weitverbreitet, aber die meisten Fachverlage können und wollen sie heute so nicht teilen. Zwar gab es eine Phase, in der Zweifel an der Zukunftsfähigkeit des Loseblattwerks aufkamen, doch schon seit einiger Zeit könne von einem "zeitnahen und vollständigen Untergang des Loseblattwerks" keine Rede mehr sein, so Christian Kamradt, Marketingleiter im Verlag Dr. Otto Schmidt. "Wir sind davon überzeugt, dass das Loseblattwerk – unabhängig von der Entwicklung der gedruckten Werke – fortbesteht." Otto ­Schmidt bietet seit 1992 Loseblattwerke an, die aktuelle Informationen mit hohem Qualitätsanspruch verbinden. Der Bedarf daran dürfte sich auch in Zukunft wenig ändern.

Beim Beuth Verlag ist die Nachfrage nach Loseblattwerken ebenfalls ungebrochen, 30 verschiedene Sammlungen hat man hier im Portfolio. Dass der befürchtete Nachfrage-Einbruch nicht eingetreten ist, dürfte mit der Zielgruppe, der Arbeitsweise und der Verwendung zusammenhängen. Normensammlun­gen sind in den Firmen seit Jahren aufgebaut und nach den eigenen Kriterien – etwa Projekten und Abteilungen –  zusammengestellt worden. Während bei Onlinediensten der 24-Stunden-Zugriff weltweit ein Verkaufsargument ist, wirbt das Loseblattwerk gerade mit der Unabhängigkeit von diesen Technologien. Der Beuth Verlag hat zudem für Nischen­märkte und bestimmte Branchen spezifische Loseblattwerke entwickelt.

Loseblattwerke gehören auch beim juristischen Verlag C. H. Beck zu den Kerngeschäften: Mehr als 120 verschiedene Produkte sind im Angebot. "Der größte Teil unserer Ergänzungslieferungen wird über den Buchhandel verkauft, der erkannt hat, dass dieses Fortsetzungs­geschäft recht profitabel ist", erklärt ­Kilian Steiner, im Verlagszweig Recht, Steuern, Wirtschaft Bereichsleiter für Marketing und Vertrieb (zugleich Mitglied der Geschäftsleitung): "Zudem bieten wir dem Buchhandel für seinen Lagerbestand einen kostenlosen Nachsortier-Service an." Steiner räumt zwar ein, dass Loseblattwerke durch die digitale Konkurrenz unter Druck geraten sind. Doch seit einigen Jahren würden die Auflagenhöhen ziemlich stabil  bleiben – was Steiner damit erklärt, dass es sich, etwa bei Gesetzestexten, um ein tägliches Arbeitsmittel der Zielgruppe handelt: "Da will man nicht erst im Internet nachsehen, sondern benutzt lieber sein aktuelles ­Loseblattwerk auf dem Schreibtisch."

Etwas kritischer sieht die Lage Erich Riebartsch, Leiter ­Loseblattwerke bei Heise Medien. Seit 58 Jahren ist das Verlagshaus in diesem Produktsegment aktiv, aktuell in den Themenfeldern Tarif-, Arbeits- und Baurecht. "Die harten Kennzahlen wie Abonnements und Erlöse sind zwar rückläufig, dennoch stellt das Printwerk mit seiner loyalen Leserschaft noch immer eine ­unverzichtbare Cashcow dar", so Rie­bartsch. Zugleich würden immer mehr Abonnenten und vor allem Neukunden lieber auf digitale Informationsangebote wie Businessportale und Online-Fach­datenbanken zurückgreifen. Die Herausforderung ist also klar: "Wir müssen den Bereich für neue, zunehmend digitale Märkte aufrüsten. Dies geschieht etwa durch Kooperationen mit anderen Verlagen und externen Dienstleistern."

Dass für das Loseblatt innovative, zukunfts­orientierte Lösungen gefunden werden müssen, hat auch den Erich ­Schmidt Verlag dazu gebracht, seine Inhalte in unterschiedlichen Formen anzubieten. So gibt es den Standardkommentar zum Sozialgesetzbuch von Hauck/Noftz seit 2016 als Datenbank und als gedruckten Loseblattkommentar. Alle Bände können digital auch als Modul bezogen werden. Der Mehrwert für Kunden: Über Links lassen sich Verweise zu allen Bänden nutzen, die in gedruckter Fassung ­separat nachgeschlagen werden müssen. Und: Alte Fassungen zu einem Band oder Paragraphen können in der Datenbank unter Eingabe des Rechtsstands weiterhin aufgerufen werden. Diese alten Stände haben Print-Abonnenten bereits aus ­ihrem gedruckten Kommentar entfernt.

Bei Beuth wiederum können Loseblattklassiker wie "Planen und Bauen" oder der "Leitfaden Maschinensicherheit" ebenfalls in einer digitalen Version bezogen werden. Und auch im ­Otto ­Schmidt Verlag können Kunden, die ganz oder teilweise auf gedruckte Informationen verzichten wollen, auf reine Online­lösungen zurückgreifen, etwa in Form von Markenmodulen.

Eine elegante Produktdifferenzierung hat der Verlag C. H. Beck umgesetzt: Eine seiner bekanntesten Gesetzessammlungen, der "Schönfelder", wird in verschiedenen Printvarianten angeboten: im normalen Ordner für Einzelbezieher, im Premium-Ordner in Lederoptik mit integrierter Buchstütze für Fortsetzungsbezieher und sogar als gebundene Ausgabe, mit der man den jeweiligen Rechtsstand archivieren kann. "Damit konnten wir die verkaufte Auflage des ›Schönfelder‹ sogar noch steigern", so das Fazit Kilian Steiners.

Auch wenn die Nachfrage nach Loseblattwerken tendenziell sinkt – das Format bleibt ein wichtiger Aktivposten im Markt und kann seine Attraktivität sogar steigern, wenn es in einer cleveren Kombination mit digitalen Diensten angeboten wird. Von Auslaufmodell kann also keine Rede sein.