Mängelexemplare

Gefahr für die Preisbindung

24. Januar 2008
von Börsenblatt
Die seit Jahren übliche Praxis des Verramschens bringt die Preisbindung in Gefahr. Das Sortiment fordert von den Verlagen mehr Sorgfalt beim Umgang mit Remittenden – und bringt damit ein heikles Thema auf die Tagesordnung.
Egal, ob Krimis, Liebesromane, Sachbücher und Ratgeber: Wer billig und gut einkaufen will, findet in fast jeder Buchhandlung massenhaft erstklassige Ware zum Schnäppchenpreis – wenige Monate alt, vieles optisch so gut wie neu. Einziger äußerlicher Makel: Der fette »Mängelexemplar«-Aufdruck auf dem Buchschnitt. Ein klarer Preisbindungsverstoß, denn Mängelexemplare müssen laut Gesetz äußerlich erkennbare Schäden oder Fehler haben. Gerichte schauen in jüngster Zeit offenbar genauer hin und brachten damit immer wieder Buchhändler in die Bredouille: Als Letztverkäufer sind sie für die korrekte Auszeichnung als Mängelexemplar verantwortlich. Dies hat nun den Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins (SoA) auf den Plan gerufen, der die Verantwortung nicht allein beim Buchhandel sieht. In einem Brief an die Verlage appelliert der SoA an die gemeinsame Verantwortung. Verlage hätten dafür Sorge zu tragen, dass nur echte Mängelexemplare geliefert würden, meint der SoA-Vorsitzende Heinrich Riethmüller. "Es kann nicht Aufgabe des Buchhändlers sein, ein Paket mit Mängelexemplaren Buch für Buch zu prüfen." Ein Fragebogen an die Verlage "zum Umgang mit Remittenden oder unverkäuflichen Büchern" soll zudem für mehr Transparenz sorgen. In vielen Verlagen wird allerdings nur müde mit den Schultern gezuckt, und auch Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels zeigt sich im Interview skeptisch, ob der Brief das Problem lösen wird. Die gesetzliche Pflicht, MA-Ware zu prüfen, kann der Buchhandel ohnehin nicht auf andere abwälzen. Das machte das Landgericht Darmstadt erst im April 2007 wieder klar. Dennoch könnte der SoA-Brief eine Diskussion in Gang setzen, die jahrelang unerwünscht war. "Man sollte über das Thema lieber weiter den Mantel des Schweigens breiten", meint dagegen eine Mitarbeiterin eines großen Publikumverlags, die nicht zitiert werden will. Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des BÖRSENBLATT den kompletten Artikel zum Thema Mängelexemplare! Sind Sie der Meinung, dass der Verkauf „unechter“ Mängelexemplare die Preisbindung gefährdet? Hat sich das Problem durch die Überproduktion der Verlage verschärft? Und welche Verantwortung trägt das Sortiment? Diskutieren Sie mit auf boersenblatt.net!