Mängelexemplare

"Buchhändler stehen in der Pflicht"

24. Januar 2008
von Börsenblatt
Der massenhafte Verkauf "unechter" Mängelexemplare gefährdet die Preisbindung, sagt Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels im Interview mit boersenblatt.net.
Das Thema Mängelexemplare wird gern heruntergespielt - zu Recht? Wallenfels: Nein, weil es ein offenkundiger Missstand ist, dass nicht selten einwandfreie Bücher deutlich unter dem Ladenpreis verkauft werden. Das belastet die Glaubwürdigkeit des Buchhandels beim Bekenntnis zur Preisbindung eklatant. Wird der Brief des Sortimenter-Ausschusses (SoA) etwas am Problem ändern? Wallenfels: Da bin ich eher skeptisch. Dass der SoA das Thema aufgreift und versucht, seine Bedeutung für die Branche bewusst zu machen, kann ich allerdings nur begrüßen. Macht es sich der SoA nicht zu leicht, die Verantwortung den Verlagen zuzuschieben? Wallenfels: Die rechtliche Lage ist klar: Ein Buchhändler darf Mängelexemplare nur verkaufen, wenn sie auch tatsächlich solche sind. Es gehört zu seiner Pflicht, dies nachzuprüfen, ansonsten verstößt er gegen die Preisbindung. Stehen die Verlage denn nicht auch in der Pflicht? Wallenfels: Selbstverständlich tun sie dies, und unbestritten ist das Problem gewachsen, weil die Verlage mehr Bücher produzieren, als der Markt aufnehmen kann. Remittenden werden buchstäblich um jeden Preis erneut in den Handel gebracht. Das schadet der Preisbindung. Besser wäre es, nicht verkäufliche Bücher zu makulieren.