Mediatheken

Onlineangebote unterliegen Dreistufentest

19. Dezember 2008
von Börsenblatt
Die Ministerpräsidenten haben in Berlin den zwölften Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet, der die Belange von ARD und ZDF im Internet regelt.
Während der ARD-Vorsitzende Fritz Raff den Verwaltungsaufwand für den Drei-Stufen-Tests kritisiert, begrüßte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die beschlossenen Beschränkungen der Öffentlich-Rechtlichen im Web. "Es ist nun Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen, sich durch tatsächliche Beschränkungen ihrer Textangebote bzw. entsprechend enge Konzepte in 3-Stufen-Tests auf ihr Kerngebiet des audiovisuellen Mediums zurückzubesinnen“, heißt es auf der Website des Verbands.