Mit Kreativität Aufmerksamkeit generieren

Die perfekte Stellenanzeige

17. Juli 2018
von Börsenblatt
Eine Stellenanzeige korrekt und attraktiv zu formulieren, will gelernt sein. Gerade kleine und unbekannte Arbeitgeber können hier mit etwas Sorgfalt und Kreativität punkten.

Bei Bewerbungen entscheiden oft Äußerlichkeiten darüber, ob ein Kandidat überhaupt berücksichtigt wird oder nicht. Rechtschreibfehler, eine unübersichtliche Mappe ohne erkennbare Schwerpunkte oder ein schludriger Gesamteindruck sind in der Regel ein direktes K.-o.-Kriterium.

Doch auch Arbeitgeber müssen mit ihrer Visitenkarte aus der Flut an Jobinseraten hervorstechen. Inhalt und Aufmachung einer Stellenanzeige können darüber entscheiden, wie viele – und wie viele passende – Bewerbungen eingehen. Bei der Suche nach raren Fachkräften kann dies gerade für kleinere Firmen ohne großen Markennamen den Unterschied ausmachen.

Eine Studie der Online-Jobbörse CareerBuilder hat herausgefunden, dass für drei von vier Kandidaten das Layout und der Gesamteindruck einer Stellenanzeige darüber entscheiden, ob sie sich bewerben. Die Herausforderung für Personaler sei daher, "eine Stellenanzeige zu erstellen, in der sie auf begrenztem Raum so viel wie möglich über ihr Unternehmen erzählen, um es an einen potenziellen Bewerber zu verkaufen", formuliert CareerBuilder. Es fängt an beim Jobtitel – der sollte ­prägnant sein und sich auf die Hauptverantwortungsbereiche fokussieren. Nicht nur um bei den Suchmaschinen gefunden zu werden, empfiehlt sich eine konventionelle Bezeichnung. Der "Vertriebsassistent" ist da besser als der "Sales Rockstar".

Das Herzstück der Stellenanzeige sollte die »fünf Ws« enthalten: Wir sind – wir suchen – wir erwarten – wir bieten – und: wir bitten um. Am besten ist die Tätigkeitsbeschreibung auf einen spezifischen Idealkandidaten zugeschnitten, rät CareerBuilder. Das bedeutet: konkrete Aussagen zu Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und zur hierarchischen Eingliederung, Angaben zur Arbeitszeit, zu den Benefits und zur Reisebereitschaft.

Bei den Anforderungen sollte der Arbeitgeber zwischen "Must-haves" und "Add-ons" unterscheiden. Manche Fähigkeiten sind einfach nur wünschenswerte Zusatzqualifikation und können später immer noch angeeignet werden. Die eier­legende Wollmilchsau hat ausgedient. Ein Unternehmen muss sich im Vorfeld klar darüber werden, was es will: einen jungen Menschen, frisch von der Uni, oder einen alten Hasen mit Berufserfahrung? Beides zusammen geht nicht. Bei der Formulierung der Anforderungen gilt es auch Floskeln zu vermeiden: Unter "flexibel, belastbar und teamfähig", kann sich zwar jeder etwas vorstellen, jedoch schreckt es Bewerber eher ab, da nicht daraus hervorgeht, was das konkret bedeutet. Heißt es etwa, dass man rund um die Uhr und auch am Wochenende einsatzbereit sein muss? Umgekehrt können die "flexiblen Arbeitszeiten" und die Möglichkeit zum Homeoffice in der Stellenanzeige bereits konkret ausgestaltet werden, um Bewerber mit Vorteilen anzulocken.

Dick auftragen sollte man ruhig auch beim Employer Branding: Zusätzliche Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge, eine Firmen-Kita oder Weiterbildungsmöglichkeiten heben laut CareerBuilder noch immer zu wenige Firmen hervor.

Zum Schluss sollten Arbeitgeber auf ein attraktives Layout ihrer Anzeige achten: Optische Hervorhebungen, Aufzählungen, Grafiken, Firmenlogos oder gar verlinkte Videos steigern die Aufmerksamkeit auf dem Recruiting-Markt enorm.

Im Prinzip ist ein gelungenes Gesuch nichts anderes als gutes Storytelling. Wer allzu kreativ ist, kann allerdings schnell gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Also immer darauf achten, dass keine zu deutlichen Hinweise auf Geschlecht, Alter oder auf den körperlichen oder psychischen Zustand eines Bewerbers in der Anzeige zu finden sind.