Mitgliederversammlung in Berlin

Verband Bildungsmedien verlangt faires Urheberrecht

14. Juni 2018
von Börsenblatt
Der Verband Bildungsmedien hat auf seiner 63. Mitgliedervesammlung an das Europäische Parlament appelliert, sich für ein starkes und faires Urheberrecht auf europäischer Ebene einzusetzen.

"Bildung in Europa braucht ein starkes und faires Urheberrecht", hätten die Delegierten aus über 60 Bildungsmedienverlagen auf ihrer Jahrestagung in Berlin erklärt, so eine Pressemitteilung des Verbands. Der Anlass: In der nächsten Woche wird der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes "JURI" über die grundlegenden Prinzipien wie die Details zur Richtlinie "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" entscheiden.

Für die europäischen Bildungsmedienverlage sei der Artikel 4 der Urheberrechtsrichtlinie entscheidend, heißt es weiter. "Hier muss klar geregelt werden, dass sogenannte Bereichsausnahmen für Bildungsmedien europaweit eingeführt werden können, und zwar ohne Beschränkungen und ohne zwangsweise kollektive Lizenzierungssysteme z. B. über Verwertungsgesellschaften", habe die Versammlung betont. (Mit "Bereichsausnahme" ist gemeint, dass Bildungsmedien im Gegensatz etwa zu Forschungsergebnissen nicht frei zu Lehrzwecken genutzt werden können, sondern allenfalls ausschnittweise. Eine vollständige Nutzung soll nur auf der Basis von Lizenzangeboten der Verlage ohne kollektiven Abschlusszwang erlaubt sein. Anm. d. Red.). Denn ansonsten, so das Papier des Verbands weiter, würde unzulässig und vor allem extrem schädlich in den Primärmarkt der Autoren und Verlage eingegriffen. Eine Folge wäre, dass künftig keine qualitativ hochwertigen Unterrichtsmaterialien mehr entwickelt werden könnten. Bildungsmedien – analoge wie digitale Lehrwerke, Unterrichtsmaterialien u. a. m. – können nur in schulischen Märkten angeboten und abgesetzt werden.

Die Jahrestagung betonte zudem, dass die in Artikel 4 vorgesehene Schrankenregelung für Unterricht und Bildung auf kleine Werkteile beschränkt werden müsse. Andernfalls könnten komplette Ausgaben kopiert werden – womit deren Absatzchancen stark beeinträchtigt würden. 

"Wenn zur Veranschaulichung des Unterrichts vervielfältigt werden darf, dann muss konsequenterweise auch eine zeitliche Grenze hierfür gezogen werden", argumentieren die Bildungsmedienverlage. Auch in dieser Beziehung appelliert die Jahresversammlung an den Rechtsausschuss, eine klare Begrenzung der Nutzungsdauer eindeutig in der Richtlinie zu definieren. 

Weiter sei gefordert worden, in Artikel 12 eine grundsätzliche Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften für alle Vergütungsansprüche uneingeschränkt einzuführen. Eine Stichtagsregelung, die sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Fall HP/Reprobel beziehe, sei für die Verlage inakzeptabel, so der Verband.

Im Verband Bildungsmedien sind die Verlage organisiert, die Bildungsmedien – Schulbücher, analoge wie digitale Unterrichtsmaterialien, AV-Medien, Online-Bildungsportale, pädagogische Fachliteratur u. a. m. – für alle Bereiche des Bildungswesens herstellen und anbieten.