1. Verwenden Sie nur sehr kurze Ausschnitte ("Blurbs"), die urheberrechtlich nicht schutzfähig sind.
2. Holen Sie bei Verwendung längerer Ausschnitte die Einwilligung des Presseverlags/Mediums ein.
3. Überprüfen Sie Ihre eigene Datenbank, Ihre Website und Ihre Meldungen in den Katalogdatenbanken der Barsortimente und des VLB auf Rezensionen: Löschen Sie bestehende Einträge/Katalogmeldungen oder kürzen Sie auf einzelne, urheberrechtlich nicht schutzfähige Aussagen.
4. Erwägen Sie, ob anstelle der Verwendung von Ausschnitten auf Ihrer eigenen Website eine Verlinkung zum Volltext der Rezension auf der Website des rezensierenden Mediums sinnvoll sein könnte. Achten Sie hierbei darauf, dass der „Teaser“ von Ihnen selbst formuliert wird.
5. Machen Sie die Rezensionsregeln des Börsenvereins bei Ihrem Rezensionsexemplar-Versand publik – zum Beispiel, indem Sie diese auf Ihrer Verlagswebsite im Bereich Presse vorhalten und mitteilen, dass sie Ihre Rezensionsexemplare auf Grundlage der Regeln des Börsenvereins zur Verfügung stellen.