Vergangene Woche hatte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf der Website der Initiative Antiquariatsrecht einen Beitrag unter der Überschrift veröffentlicht, dass ein rechtswirksamer Handel für Amazon-Marketplace-Händler quasi unmöglich sei. Hierzu gibt es eine aktuelle Ergänzung. Christian Solmecke berichtet: "Wir bleiben bei unserer Einschätzung. Immerhin gibt es aber erste Erfolge zu vermelden. Klickt man nun in der Amazon-Marketplace-Bücherübersicht auf den Link 'Widerrufsbelehrung', gelangt man weiterhin zur Seite 'Auf einen Blick'. Auf dieser Seite hat Amazon nun in den vergangenen Tagen die Überschrift der 'Verkäufer-Hilfe' in 'Widerrufsbelehrung' geändert. Der Dienst trägt damit dem paradoxen Umstand Rechnung, dass die meisten Amazon Händler ihre Widerrufsbelehrung nicht unter dem Punkt Rücksendungen, sondern unter dem Punkt Verkäufer-Hilfe untergebracht haben [
]. Die weiteren in unserem Bericht aufgezeigten Fehler sind leider noch nicht behoben worden. Aber immerhin es tut sich etwas bei dem Bücherriesen
"