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Amazon reagiert – Widerrufsbelehrung heißt nun Widerrufsbelehrung

18. September 2008
von Börsenblatt
Ein Update zu Christian Solmeckes Beitrag "Rechtswirksamer Handel auf Amazon quasi unmöglich" vom 9. September.
Vergangene Woche hatte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf der Website der Initiative Antiquariatsrecht einen Beitrag unter der Überschrift veröffentlicht, dass ein rechtswirksamer Handel für Amazon-Marketplace-Händler quasi unmöglich sei. Hierzu gibt es eine aktuelle Ergänzung. Christian Solmecke berichtet: "Wir bleiben bei unserer Einschätzung. Immerhin gibt es aber erste Erfolge zu vermelden. Klickt man nun in der Amazon-Marketplace-Bücherübersicht auf den Link 'Widerrufsbelehrung', gelangt man weiterhin zur Seite 'Auf einen Blick'. Auf dieser Seite hat Amazon nun in den vergangenen Tagen die Überschrift der 'Verkäufer-Hilfe' in 'Widerrufsbelehrung' geändert. Der Dienst trägt damit dem paradoxen Umstand Rechnung, dass die meisten Amazon Händler ihre Widerrufsbelehrung nicht unter dem Punkt Rücksendungen, sondern unter dem Punkt Verkäufer-Hilfe untergebracht haben […]. Die weiteren in unserem Bericht aufgezeigten Fehler sind leider noch nicht behoben worden. Aber immerhin – es tut sich etwas bei dem Bücherriesen …"