Online-Handel

Fernabsatz: Gesetz soll Klarheit bringen

23. Juli 2015
von Börsenblatt
Das Bundesjustizministerium will offenbar bei den komplizierten Regelungen zum Fernabsatz nachbessern – ein entsprechender Referentenentwurf liegt bereits vor, wie die Wettbewerbszentrale in ihrem Infobrief für Juni ­mitteilt.

Dabei geht es um die korrekte Belehrung der Verbraucher beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internet. Weil die Vorgaben für Online-Händler bisher nur als Verordnung ausgestaltet waren, konnten die Gerichte entsprechende Musterbelehrungen via Urteil für unwirksam erklären. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Internet-Anbietern waren die Folge.

Jetzt soll der Inhalt der Widerrufs- und Rückgabebelehrung gesetzlich geregelt werden – damit die Verwendung von entsprechenden Musterformulierungen wettbewerbsrechtlich nicht mehr angegriffen werden kann.