Online-Handel

Gesetz über die Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts beschlossen

4. August 2009
von Börsenblatt
Der Bundestag hat am 2. Juli das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen.

Die Gesetzesänderungen kommentiert RA Christian Solmecke heute auf Antiquariatsrecht.de. Danach bringen diese gerade für Online-Händler erhebliche Erleichterungen mit sich. So erhalte die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung Gesetzesrang und könne somit nicht mehr wegen kleinster Fehler von Gerichten als rechtwidrig eingestuft werden ("Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten", heißt es dazu in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz). Damit entfalle ein in der Vergangenheit hohes Abmahnrisiko für Online-Händler.

Darüber hinaus sehe das Gesetz bei Fernabsatzgeschäften eine Vereinheitlichung der Widerrufsfristen bei herkömmlichen Online-Shops und bei Verträgen, die über Internetauktionsplattformen wie Ebay geschlossen werden, vor.

Weitere Informationen zu den Gesetzesänderungen finden sich auf der Website des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Das vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie treten am 31. Oktober 2009 in Kraft, die Regelungen hinsichtlich des Widerrufs- und Rückgaberechts zum 11. Juni 2010.