Pässe von russischer Verlegerfamilie Grebennikov eingezogen

"Praktische Verlagsarbeit eingeschränkt"

20. Juli 2015
von Börsenblatt
Neue Wendung im Streit um die Aufenthaltserlaubnis der russischen Verlegerfamilie Grebennikov: Nach Angabe des Verlags hat die Berliner Ausländerbehörde gestern die russischen Pässe von Alexander Grebennikov und Natalia Mavricheva eingezogen.

Wie der Verlag mitteilt, hat die Berliner Ausländerbehörde gestern die Pässe der Verleger Alexander Grebennikov und Natalia Mavricheva eingezogen. Das Paar war gemeisam mit seiner Anwältin bei der Ausländerbehörde erschienen, um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung (eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung") zu verlängern. Die Behörde habe dies verweigert, ebenso wie eine Duldung bis der Fall im Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses oder vor dem Verwaltungsgericht geklärt sei.

Stattdessen wurde Alexander Grebennikov und Natalia Mavricheva eine sogenannte "Grenzübertrittsbescheinigung" erteilt, in der sie zur Ausreise aufgefordert bzw. darauf hingewiesen werden, dass sie das Land Berlin nicht mehr verlassen dürfen. "Es ist so demütigend. Sie waren außer sich", erklärte ihre Anwältin Emmi Gleim-Msemo gegenüber der "Berliner Zeitung".

Grebennikov hofft auf politische oder juristische Lösung

Die Familie Grebennikov und die Mitarbeiter des Grebennikov Verlags in Berlin hoffen indes den Fall politisch oder juristisch lösen zu können. Die Mitarbeiter haben bereits im Mai eine Petition beim Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses eingereicht, in der sie das Aufenthaltsrecht für die Familie Grebennikov fordern ("Die Abschiebung wäre ein fatales Signal"). Die Petition wird dort unter dem Geschäftszeichen 2976/17 verhandelt − womöglich erst im August, so Vertriebsleiter Thomas Götz. Bis dahin, schätzt Andreas Kugler, der Vorsitzende des Petitionsausschusses, in der "Berliner Zeitung" ein, drohe die Abschiebung nicht akut.

Ebenfalls im Mai hat die Familie Grebennikov − wie auf boersenblatt.net berichtet − über ihre Anwältin Eilantrag und Klage beim Verwaltungsgericht gegen die erteilten Abschiebebescheide eingelegt, wodurch diese zumindest aufschiebende Wirkung hätten, so der Verlag. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Annahme der Klage steht noch aus.

Da die Akten derzeit beim Petitionsausschuss liegen, verzögere sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch weiter − damit sei das Verlegerpaar aufgrund der "Grenzübertrittsbescheinigung" womöglich monatelang oder mehr auf Berlin beschränkt, befürchtet Thomas Götz.

Grebennikov wird zudem ein Zweitgutachten der IHK zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit seines Verlags selbst einholen.

Verlagsgeschäft wird beeinträchtigt

Der Einzug des Passes von Alexander Grebennikov habe "erstmals auch negative Auswirkungen auf die Verlagstätigkeit", heißt es in der Verlagsmitteilung weiter. So könne Alexander Grebennikov eine geplante Vertriebs- und Marketingreise nach Bayern im Juli nun nicht vornehmen.

Hintergrund

Die Berliner Ausländerbehörde hatte Verleger Alexander Grebennikov und seiner Familie im April die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Der Grund: Der Verlag habe in den vergangenen Jahren kein positives Jahresergebnis erzielen können, die Vorgaben zur Befürwortung von Grebennikovs Einreise seien laut Behörde nicht erreicht worden. Dabei habe Grebennikov nie staatliche Hilfen in Anspruch genommen, acht sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen und den Aufbau seines Verlags in Berlin aus Eigenkapital finanziert, entgegnet der Verlag.