Porträt

Rechtemanager in der Warteschleife

3. Februar 2011
von Börsenblatt
Michael Healy bereitet in New York die Titeldatenbank für das Google Book Settlement vor, auf dessen endgültigen Ausgang die Buchbranche nun fast ein Jahr wartet. Ursula Rautenberg hat Healy getroffen – und viel über ein komplexes Projekt erfahren.

Seit fast zwei Jahren steht Michael Healy parat, um endlich mit der Book Rights Registry (BRR) loslegen zu können. Die Titel- und Rechtedatenbank ist ein Kernstück des Google-Buchsuche-Vergleichs. Healy wurde von Google mit 34,5 Millionen Dollar Kapital ausgestattet und wartet nun – wie die gesamte Buchbranche – auf das längst überfällige Startzeichen von Richter Denny Chin, der (nach der Anhörung vom 18. Februar 2010 vor dem Federal Court of the Southern District of New York) dem Vergleich zustimmen oder ihn ablehnen kann.

Als Exdirektor der Book Industry Study Group, einem Informationsdienstleister für den US-Buchhandel, und als Group Editorial Direktor von Nielsen Book Services ist Healy für die neue Aufgabe prädestiniert. In der Hauptsache wird es um das Managen großer Datenmengen gehen: Metadaten der von Google gescannten Buchtitel und Daten der Rechteinhaber, die das Agreement abdeckt.

Weder Büro noch Mitarbeiter

Das Gespräch mit Healy findet an einem klirrend kalten Januartag in einem Restaurant in der East 32nd Street statt, nur wenige Schritte abseits der 5th Avenue und passenderweise direkt neben dem Büro der Authors Guild, Hauptklägerin im Rechtsstreit. Weder ein Büro noch Mitarbeiter hat Healy, denn die Datenbank und ihr Design können ohne verbindliche Details der Entscheidung nicht aufgesetzt werden. Über den Ausgang des Verfahrens will ­Healy nicht spekulieren. Eine Ablehnung hält er persönlich für den schlimmsten Fall: zurück auf null bei rund zehn Millionen Büchern, die Google bereits gescannt hat. Das Problem liegt für Healy im veralteten US-Copyright und der unklaren Auslegung des "Fair-Use"-Paragrafen, auf den sich Google bei der Anzeige sogenannter Snippets und ganzer Seiten beruft. Eine Novel­lierung sei aber, bei anderen vordringlichen Problemen der Obama-Regierung, unwahrscheinlich, meint Healy. Richter Chin bleibe schon deshalb gar nichts anderes übrig als zuzustimmen.
Untätig war Healy bisher nicht. Er arbeitet bereits mit externen Dienstleistern zusammen, die auch nach der Umsetzung des Settlements den technischen Support leisten sollen. Den Entwurf des künftigen Computersystems bezeichnet er als größte Herausforderung: "Etwas wie die geplante Book Rights Registry hat es bisher nicht gegeben. Das Ausmaß und die Komplexität des Systems werden einzigartig sein."

Der Erfolg wird Healy zufolge vom Management einer enormen Datenbank abhängen, die nicht nur Titelinformationen, sondern auch Rechtsansprüche, Vereinbarungen, Überweisungen und Zahlungen vermerkt. Die Daten kämrn aus unterschiedlichen Quellen, von kommerziellen Aggregatoren, Bibliotheken etc., andere würden von der Registry selbst bei Autoren und Verlegern erfragt oder stammten aus deren Meldungen an die Registry. Die auf der Settlement-Website verfügbaren Daten wurden von Google auf der Grundlage externer Datenbanken ermittelt und ergänzt, wenn Google ein Buch im Library-Project-Programm scannt.

Formlose Meldung auf einer Serviette

Als zweites wichtiges Anliegen nennt Healy die Unterstützung von Autoren und Verlegern auf der ganzen Welt, die herausfinden wollen, ob sie gerechtfertigte Ansprüche haben oder nicht. Die Anmeldung selbst sei unkompliziert: Im Prinzip reiche es schon, rudimentäre Angaben zu notieren, notfalls auf einer Serviette, so Healy – und zeigt auf das Papiertuch neben dem Teller.

Zu den Ansprüchen deutscher Urheber sagt Healy: „Das gegenwärtige Settlement umfasst Titel, die entweder unter US-amerikanischem Copyright oder in Großbritannien, Kanada und Australien publiziert wurden. Darunter sicher auch deutsche Titel. Deshalb ist es wichtig für die Registry, Zugang zu sehr guten deutschen Metadaten zu bekommen, sobald die diese arbeitet."

Die abweichende Interessenlage in Europa beunruhigt Healy nicht: "Die europäische Haltung ist differenzierter als manchmal dargestellt. Es gibt sicher große Befürchtungen, Ängste und Einwände, aber auch viel Unterstützung – etwa aus Großbritannien. Ich glaube, dass das Projekt bisher unzugängliche Schatzkammern für Forscher, Schüler, Studenten und den Nutzer generell eröffnet, und zwar so, dass Verleger und Autoren vergriffener Werke Geld mit Büchern verdienen können, mit denen sie sonst nichts mehr verdienen würden. Es steht ihnen frei, ihre Titel zurückzuziehen, wenn sie nicht Teil des Projekts sein möchten." Noch geht Healy also vom Opt-out-Modell aus: Was es bedeutet, sollte Richter Chin ein Opt-in-Modell favorisieren, das mag Healy sich für seine Registry nicht ausmalen.

Die Autorin des Beitrags ist Professorin für Buchwissenschaft in Erlangen

 

 

Zur Person
Michael Healy ist seit April 2009 für Google tätig. Zuvor war er Direktor der Book Industry Study Group (BISG) und Group Editorial Direktor beim Marktforschungsunternehmen Nielsen Book Services. Healy soll im Auftrag der Vergleichsparteien des Amended Google Book Search Settlement eine Titel- und Rechtedatenbank für die von Google gescannten, urheberrechtlich geschützten Werke aufbauen – die unabhängige, nicht-kommerzielle Book Rights Registry, bei der die Inhaber von Rechten an von Google digitalisierten Büchern ihre Ansprüche geltend machen können.