Praxis: Tipps für die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen

Der Trick mit dem Bildungsdarlehen

6. Juli 2015
von Börsenblatt
Mitarbeiter sind ein zentraler Erfolgsfaktor im Wettbewerb – und Personalentwicklung kostet Geld. Was bei der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen beachtet werden muss, erklären  Ellen Braun und Steffen Hillebrecht in ihrem Buch „Personalplanung im Buchhandel“ von Ellen Braun und Steffen Hillebrecht (Braman, 9/2014).

Wenn das Unternehmen größere Summen in eine Mitarbeiterin investiert, steht oft die Frage im Hintergrund, ob die Mitarbeiterin diese Investition auch längerfristig in den Dienst des Unternehmens stellen wird oder nicht vielmehr als Basis für eine Karriere an einem anderen Ort nutzen wird. Um hier arbeitsrechtlich sauber zu verfahren, kann ab Teilnehmergebühren von ca. 1.000 Euro ein so genanntes Bildungsdarlehen vereinbart werden. Dieser Wert ist aus unserer Sicht eine sinnvolle Schranke, da hier in der Regel mehr als nur Tagesseminare im Hintergrund stehen und demzufolge das entsendende Unternehmen auch ein Interesse daran haben muss, das neu erworbene Wissen längerfristig im Unternehmen zu halten.

 

Praxistipps

Oft ist es üblich, bei auswärtigen Seminaren eine Vereinbarung zu schließen, bei der die Arbeitgeberin die Kosten der Fortbildung übernimmt und dafür die Arbeitnehmerin Freizeit einbringt, womit die Arbeitnehmerin ihr Interesse an der Fortbildung noch deutlicher macht und zudem Kosten für eine Vertretungsregelung zu vermeiden hilft.

Aufwändigere Bildungsmaßnahmen können Gegenstand eines Bildungsdarlehens sein. Die Kosten für ein mehrtägiges Seminar im Wert von 1.000 Euro, das mit Fahrtkosten und Übernachtung meist über 1.500 Euro erfordert, werden zunächst einmal auf Darlehensbasis vorgestreckt und nach Abschluss der Maßnahme ›pro rata temporis‹ in 12 oder mehr Monatsraten abgearbeitet. Wenn dann eine Mitarbeiterin nach 9 Monaten die Arbeitsstelle aufgibt, ist der Restbetrag zur Abzahlung fällig. Wenn die Mitarbeiterin entsprechend der vereinbarten Laufzeit des Darlehens an Bord bleibt, bezahlt sie mit ihrer Mitarbeit das Darlehen ab und stärkt mit der höherwertigen Arbeit das Unternehmen. Zudem kann die Übernahme der Fortbildungskosten auch bei der Gehaltsfindung eingebracht werden, da ja auch die Mitarbeiterin etwas von dieser Bildungsmaßnahme hat, was sie ansonsten aus eigener Tasche bezahlen müsste.

Eine Mustervereinbarung kann lauten: "Für die Teilnahme am …-Seminar strecken wir zunächst die Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungsgebühren in Höhe von ca. x Euro als Bildungsdarlehen unverzinst vor, da die Inhalte der Fortbildung die Arbeitsleistung in unserem Haus stärken. Für jeden Monat der Mitarbeit nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme werden 1/12 erlassen. Ein Ausscheiden aus dem Unternehmen vorvollständiger Tilgung des Bildungsdarlehens verpflichtet die Arbeitnehmerin zum Ausgleich der Restschuld."

Als Rahmen für ein Bildungsdarlehen empfiehlt sich:

• bei Beträgen ab 1.000 bis 1.500 Euro: Tilgung in 12 Monatsraten;

• bei Beträgen zwischen 1.501 und 2.500 Euro: Tilgung in 18 Monatsraten;

• bei Beträgen über 2.500 Euro: Tilgung in 24 oder 36 Monatsraten, wobei

36 Monate entsprechend der aktuellen Arbeitsrechtsprechung die maximale Bindungsfrist

darstellen

 

Zudem besteht die Möglichkeit Bildungsgutscheine einzusetzen, die zum einen von verschiedenen Bundesländern – meist über die Wirtschaftsministerien – und zum anderen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (dort als ›Bildungsprämie‹, www.bildungspraemie.info) unter bestimmten Bedingungen ausgegeben werden. Aufgrund der Komplexität des Themas und ständiger Modifikationen gilt es, die jeweils geltenden Bestimmungen selbst zu recherchieren.

Aus: Ellen Braun, Steffen Hillebrecht: Personalplanung im Buchhandel.  Bramann Verlag, Frankfurt. Edition Buchhandel Praxiswissen, Band 30. 96 Seiten, 18 Euro.  Das Buch behandelt die Themen Personalpolitische Grundsätze, Personalauswahl, Personalkosten, Personaleinsatzplanung, Personalentwicklung und Personaleinsatz als Führungsaufgabe.