Preisbindung

Jetzt schriftlich: Das Urteil zum Streit mit der Drogeriekette Müller

15. März 2010
von Börsenblatt
Das Landgericht in Ulm hat am 5. März aus Sicht der Preisbindungstreuhänder "eine bemerkenswerte Entscheidung" verkündet, die die Grenzen von Kundenbindungssystemen absteckt. Dabei ging es um eine Rabattaktion der Drogeriekette Müller. Das Urteil steht jetzt unter www.preisbindungsgesetz.de zum Download bereit – mit einer ausführlichen Erläuterung der Preisbindungstreuhänder.

Wie nach der mündlichen Verhandlung berichtet, stellten die Richter in den Mittelpunkt ihrer Erwägungen den Schutzzweck des Buchpreisbindungsgesetzes, der das Kulturgut Buch im Interesse der Buchhändler und Leser dem Preiswettbewerb entziehen soll. In dem Kundenbindungssystem der Firma Müller sieht das Gericht den Versuch, im Ergebnis doch den Drogeriekunden Preisvorteile bei Büchern zu gewähren – ein Vorhaben, das marktstarken Firmen mit umfangreichem Sortiment verschiedener Artikel mehr Möglichkeiten biete als dem zur Einhaltung der Preisbindung verpflichteten Buchhandel. Dies könne zu Wettbewerbsverzerrungen führen.


Das Urteil ist nach Auskunft der Preisbindungstreuhänder wichtig, weil es die schon vorliegende Rechtsprechung zur Werbung mit Gutscheinen fortentwickelt. Bisher hatten die Gerichte es mit Fällen zu tun, in denen ein vom Händler finanzierter Gutschein schon beim ersten Einkauf in Zahlung gegeben werden konnte. Das Landgericht in Ulm hatte sich dagegen mit der Frage zu befassen, ob Gutscheine, die beim Kauf preisfreier Artikel ausgegeben  werden, bei einem Folgekauf für preisgebundene Bücher verwendet werden dürfen. Antwort der Richter: Ein klares Nein. Die Drogeriekette Müller kann gegen das Urteil Berufung einlegen.