Rakuten darf tolino-Plattform übernehmen

Kartellwächter geben grünes Licht

20. Januar 2017
Redaktion Börsenblatt
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Vermögenswerte für den technischen Betrieb der E-Book-Plattform „tolino“ (bisher Deutsche Telekom) durch den japanischen Online-Händler Rakuten, Eigentümer des E-Book-Shops Kobo, freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte zur Begründung, die Plattform tolino habe im E-Book Markt in Deutschland "neben dem Marktführer Amazon zwar eine wichtige Marktposition"; der Erwerb durch Rakuten bringe aber "keine wettbewerblichen Probleme mit sich". Rakuten sei zwar global ein wichtiger Player, im E-Book-Bereich in Deutschland sei das Unternehmen aber bislang ein eher kleinerer Wettbewerber. Der Zusammenschluss wirke sich primär auf der technischen Ebene beim Betrieb von digitalen Plattformen für Medieninhalte einschließlich des Vertriebs von Lesegeräten aus, so das Kartellamt.

Zu den Auswirkungen auf den Handel mit E-Books stellt die Aufsichtsbehörde fest:

  • "Das Marktvolumen für E-Books in Deutschland entspricht etwa 5 Prozent des Gesamtumsatzes im Buchhandel im Publikumsmarkt.
  • Für den Vertrieb von E-Books sei Amazon mit dem Kindle-Shop Marktführer und verkauft nahezu die Hälfte aller E-Books in Deutschland.
  • Tolino tritt nicht selbst als Händler auf, sondern dient kooperierenden Buchhändlern als Plattform für deren Vertrieb. Tolino wird von verschiedenen großen und kleineren Buchhändler in Deutschland genutzt, die ihr Geschäft getrennt voneinander über die technische Plattform abwickeln.
  • Das tolino-System hat sich seit dem Start der Plattform im Jahre 2013 zu einem gewichtigen Wettbewerbsfaktor entwickelt. Fasst man die Aktivitäten der verschiedenen Händler zusammen, liegt der Marktanteil der über tolino abgewickelten Verkäufe bei ca. 30 - 40 Prozent. Der Anteil von Rakuten/Kobo ist im Vergleich dazu sehr gering und bewegt sich im niedrigen einstelligen Bereich.
  • Weitere Wettbewerber sind unter anderem Apple mit dem iBook-Store und der Google Play Store."

Auch bei dem ebenfalls von dem Zusammenschluss betroffenen Markt für Lesegeräte führe der Zusammenschluss zu keiner erheblichen Behinderung von wirksamem Wettbewerb, so das Bundeskartellamt. Die tolino E-Reader seien in Deutschland nach dem Amazon Kindle zwar die am zweithäufigsten verkauften E-Reader, diese Marktposition werde aber durch Rakuten/Kobo nur geringfügig verstärkt. Wettbewerbsdruck bestehe hier zudem durch Tablets und Smartphones, über die E-Books per App-Anwendung gleichfalls lesbar sind.